König Konrad II. bestätigt dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Privileg Karls des Großen, welches die Verwaltung einiger Klöster zusichert.
König Konrad II. verleiht dem Hochstift Würzburg auf Bitten Bischof Meginhards das Wildbannrecht in der Nähe des Klosters Murrhardt (Murhart). Der König übergibt einen Brief, in dem er verkündet, dass die Grenzen des Wildbanns zwischen Franken (Frankcken) und Schwaben (Schwaben) liegen.
Kaiser Konrad II. (Conrat, der ander dis namens) gesteht Bischof Meginhard I., dessen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg zu, jährlich einen freien Markt oder eine Messe vom 9. bis zum 17. August abzuhalten, dessen Besucher das Marktgeleit schützt.
König Konrad II., geborener Herzog zu Franken, verleiht Bischof Meginhard I., seinem Vetter, das Münzrecht. Es gilt auch für seine Nachfolger und wird in Form einer besiegelten Urkunde schriftlich bestätigt.