Vom Groschen bzw. Schilling entsprechen 74 einer geschickten Mark, 20 entsprechen einem Gulden, einer entspricht sechs neuen Pfennigen und er ist auch halbiert im Umlauf. Zu einem späteren Zeitpunkt entspricht der Schilling einem Straßburgischen Blaffert (Blapart), was drei Etschkreuzern (Etschkreuzere) entspricht.
Die Turnosen werden aus Silber hergestellt. Zehn Stück aus Silber sind der Kosten und der Arbeit nach so viel wert, wie ein Gulden. Außerdem entsprechen 65 Stück einer Mark mit festgelegtem Silberanteil. Die Mark besteht aus 15 Einheiten Silber und hat einen Wert von 2 Turnosen und 2 Schilling, was 12 neuen Pfennigen oder 24 Hellern entspricht.
Auf diese Weise haben die Münzmeister die Möglichkeit, mit einem Gulden zu handeln, für den nicht mehr als ein Pfennig genommen wird.
Sieben Stück davon sind so viel wert wie ein böhmischer Groschen. Dreißig Stück gelten ein Pfund und fünf Pfund einen Gulden. Abgefeilt entsprechen 34 Stück einem Lot, das ergibt 35 neuen Pfennige. Besteht die Mark aus einem Lot verringert sich der Gegenwert um ein Fünftel. Deshalb ist der Schlagsatz des Münzmeisters für ein Mark 12 neue Pfennige. Zu einem späteren Zeitpunkt entspricht dies fünf Etschkreuzern.
Vor und nach der Zeit der Regensburger Münze werden die Kreuzgroschen (Creutzgroschen) und die märkischen Pfennige (Merkisch pfening) verwendet.
Zwölf Schilling Pfennig, die einem Würzburger Schilling entsprechen, sind einen rheinischen Gulden wert. Daraus folgt, dass ein Schilling damals so viel wert ist, wie nun fünf Kreuzer.
Bischof Johann von Egloffstein und etliche Fürsten, Herren und Städte einigen sich, besiegeln ihre Bestimmungen und beschwören sie gegenseitig bei den Heiligen, damit die Einigung nicht fälschlich gebraucht wird. Sie einigen sich, dass sie Pfennige prägen, von denen 28 eine Gewichtseinheit sind. Zwei Pfund davon sollen so viel wert sein, wie ein Gulden.
Domherr Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) wird zum Stiftspfleger in Würzburg ernannt. Er lässt Pfennige prägen, die das Wappen und die Fahne des Herzogtums Franken zeigen.
Noch immer gilt ein Schilling so viel wie zehn Alte Pfennige. Sind die Bayerisch-Markgräfliche Münze aus Königsstein und die Nürnbergischen Zehner gleich viel wert, so gelten von diesen 25 Stück einen Gulden.
Bischof Johann von Brunn, Bischof Anton von Rotenhan zu Bamberg (B Antoni zu Bamberg), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggraue Fridrich zu Brandenburg) und Herzog Johann von Mosbach (Hertzog Johanns aus Baim zu Mosbach) beschließen gemeinsam, einheitliche Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, was sie hierauf auch tun. Ein halber Schilling gilt sechs Pfennige, 17,5 Schilling einen Gulden. Auf der einen Seite der Würzburger Schilling sind die Wappen des Herzogs von Franken und des Burggrafentums zu Nürnberg zu sehen, die Umschrift lautet "moneta maior argentea". Auf der anderen Seite ist das Wappen Bischofs Johann von Brunn zu sehen, ein Helm mit zwei Hörnern und der Umschrift "Johannes Epus Herbipolen". Vom Pfennig gelten 30 ein Pund und fünfeinhalb Pfund einen Gulden. Die gemischte Mark der Pfennige hat 7 Lot Gewichtseinheiten und 37 neue Pfennige ergeben ein Lot. Die Prägung zeigt die Wappen des Herzogtums Franken und das des Burggrafentums zu Nürnberg. Zwei Heller gelten einen Pfennig, sechs Pfund einen Gulden. Eine gemischte Mark enthält vier Lot Silber, 46 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen des Herzogtums Franken. Die Münzmeister geben von jeder Mark 12 neue Pfennige heraus.