Friedrich Wiener (Fritz Wiener) verpfändet eine Hube in Ebelsbach an Ludwig Herfüss (Lutz Herfues), die er zuvor als Burglehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten hat. Der Bischof erlaubt dieses Geschäft unter der Bedingung, dass der jeweilige Würzburger Bischof das Burglehen 14 Tage vor und nach Petri Cathedra selbst auslösen darf, sollte Wiener die Pfandsumme von 50 Pfund Heller nicht bezahlen können.
Otto Schweicker von Eltmann (Sweicker von Eltmain) besitzt ein Burggut in Ebelsbach und verkauft es dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs zu Eltmain). Die Nachtragshand merkt an, der Zoll zu Ebelsbach sei dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann auch auf Widerkauf verkauft worden.
Für die Verpfändung Eltmanns und anderer Güter geben die beiden Ritter, Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann (itztgemelte fuchse, vater und sun), Bischof Johann von Egloffstein einen Revers.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Burg Wallburg sowie Amt und Stadt Eltmann mit allen Rechten und dem Zehnten in Wettringen (Wetrungen) und Aidhausen (Ethausen) sowie den Zöllen in Eltmann (Eltmain) und Ebelsbach (Ebelspach) den Rittern Dietrich Fuchs zu Eltmann und Thomas Fuchs zu Eltmann, dem Sohn Dietrichs (hern dietrichen vater vnd hern Thoman seinem sone beden Fuchsen riteren), für 6000 rheinische und 1000 ungarische Gulden.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann stellen Bischof Johann von Egloffstein und seinen Nachfolgern eine Urkunde aus, in der sie während der Laufzeit ihres Pfandvertrages über Eltmann, Wallburg und anderes den Bischöfen die Landbede oder Steuer sowie das Öffnungsrecht zugestehen, das den Bischöfen die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Als Altgasse (Altgas) wird eine Straße zwischen Ebelsbach (Ebelspach) und Seßlach (Sesslach) bezeichnet. Diese gehört zunächst den Herren von Rotenhan, wird jedoch von Markus und Jobst von Rotenhan gegen eine andere Straße eingetauscht und fällt so an das Hochstift Würzburg.
Rotenhan, Gottfried Freiherr von: Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, Neustadt a. d. Aisch 1985.
Die Landstraße durch Ebelsbach, die Altgasse genannt, wurde durch eine Überschwemmung unbefahrbar. Deswegen wurde die Straße umfahren, weswegen den Herren von Rotenhan (den von Rotenhan)und den anliegenden Bauern Schäden entstanden. Die Herren von Rotenhan ließen darum einen neue Straße auf ihrem Eigenland anlegen und befestigen. Deswegen übereignete ihnen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg (B Gotfrid von Limpurg) die alte Straße. Laut der Nachtragshand existiert eine Abschrift des Revers aus der Zeit Bischof Friedrichs von Wirsberg.
Bischof Johann von Grumbach (Bischof Johanns von Grumbach) bestätigt die Übergabe der alten Landstraße in Ebelsbach an die Herren von Rotenhan.
Bischof Konrad von Thüngen (B. Conrath) einigt Martin und Hans von Rotenhan (Martin vnd Hans von Rottenhan) mit ihrem Vater Matthias (Mattheiss von Rottenhan) auf einen Vertrag, als Ersatz für eine abgebrannte Schäferei am Schönberg (Schonberg) eine neue auf einem Platz am Dorf errichten zu dürfen. Dabei wird bestimmt, dass die Schäferei nicht über die Grenzen des Bauplatzes hinaus erweitert werden darf und dass die umliegenden Äcker vor dem Vieh geschützt werden müssen.