Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Zehnten im Banzgau für 1800 Gulden an die Herren von Rotenhan (Rotenhain). Dafür überlassen die Herren von Rotenhan dem Domkapitel ihr Schloss in Sendelbach (Sendelbach).
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Heinrich Fuchs von Bischofsheim (Hainz Fuchs) trägt zu Sendelbach (zu Sendelbach) zahlreiche Güter der Familie Rotenhan (Rotenhoener) zu Afterlehen. Vom Hochstift Würzburg empfängt er diese Güter als Mannlehen. Die Adeligen zu Rotenhan wollen Heinz Fuchs jedoch nicht belehnen, so dass Bischof Johann von Brunn dies vornimmt.
Ein Haus in Ebern, das zuvor ein Herr von Rotenhan besaß, hat Bischof Johann von Brunn Johann Kammerer (Hanns Camerer) als Lehen verliehen.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Die Landstraße durch Ebelsbach, die Altgasse genannt, wurde durch eine Überschwemmung unbefahrbar. Deswegen wurde die Straße umfahren, weswegen den Herren von Rotenhan (den von Rotenhan)und den anliegenden Bauern Schäden entstanden. Die Herren von Rotenhan ließen darum einen neue Straße auf ihrem Eigenland anlegen und befestigen. Deswegen übereignete ihnen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg (B Gotfrid von Limpurg) die alte Straße. Laut der Nachtragshand existiert eine Abschrift des Revers aus der Zeit Bischof Friedrichs von Wirsberg.
Bischof Johann von Grumbach (Bischof Johanns von Grumbach) bestätigt die Übergabe der alten Landstraße in Ebelsbach an die Herren von Rotenhan.
Auf das Schreiben der Lehensleute hin verfassen Bischof Lorenz von Bibra und sein Domkapitel ein Antwortschreiben an die Adelsgeschlechter Lichtenstein (lichtenstein), Fuchs von Burgpreppach (Fuchs zu praitbach), von Schweinshaupten (Schweinshaubten altenstein), Truchsess von Wetzhausen (Truchses von wetzhausen), von Rotenhan (Rottenhener), von Schaumberg (Schaumberg zu Gereuth), Fulbach (Fulbach) und weitere. Dieses wird jedoch nicht ausgegeben.