Die Burg Altenstein (Schloß Altenstain) ist einst im Besitz des Hochstifts gewesen und von diesem an die Herren von Stein zu Altenstein (die vom Stain) als Burgmänner vergeben worden. Jene haben die Burg für das Hochstift verteidigt und dafür eine Belohnung erhalten.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Graf Johann von Wertheim, Pfleger des Hochstifts Würzburg, überträgt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) die Burg Altenstein als erbliches Lehen, das jeweils der erstgeborene Sohn erben solle. Graf Johann behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) einen Wald des Hochstifts Würzburg, genannt Altfirst oder Altferst, zu Lehen. Später fällt dieser an die Herren von Hewen (Hewn).