Die Burg Altenstein (Schloß Altenstain) ist einst im Besitz des Hochstifts gewesen und von diesem an die Herren von Stein zu Altenstein (die vom Stain) als Burgmänner vergeben worden. Jene haben die Burg für das Hochstift verteidigt und dafür eine Belohnung erhalten.
Graf Johann von Wertheim, Pfleger des Hochstifts Würzburg, überträgt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) die Burg Altenstein als erbliches Lehen, das jeweils der erstgeborene Sohn erben solle. Graf Johann behält sich jedoch das Öffnungsrecht vor, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Bischof Johann von Brunn verpfändet ohne die Einwilligung seines Kapitels für 200 Gulden Apel III. von Lichtenstein (her Apel von Liechtenstein) den Wald, der Furst genannt wird und an den Burgwald der an Burg Altenstein grenzt (burckholtz zum Altenstein gehorig stossend). Durch Veruntreuung befinden sich zu Lebzeiten von Fries der Wald und der dazugehörige Wildbann noch immer in den Händen der Herren von Altenstein.