Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Bischof Konrad von Thüngen (B. Conrath) einigt Martin und Hans von Rotenhan (Martin vnd Hans von Rottenhan) mit ihrem Vater Matthias (Mattheiss von Rottenhan) auf einen Vertrag, als Ersatz für eine abgebrannte Schäferei am Schönberg (Schonberg) eine neue auf einem Platz am Dorf errichten zu dürfen. Dabei wird bestimmt, dass die Schäferei nicht über die Grenzen des Bauplatzes hinaus erweitert werden darf und dass die umliegenden Äcker vor dem Vieh geschützt werden müssen.
Matthias und Georg von Rotenhan (Matthes vnd Jorg von Rottenhan) quittieren Bischof Friedrich von Wirsberg den Erhalt der Hinterlassenschaften ihres verstorbenen Vetters Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) auf dem Schloss Marienberg (schlos vnser frawenberg).