Die Hoheitsrechte sind göttlich und werden vom König gestattet.
Die Hoheitsrechte sind gewohnheitsmäßig dem König vorbehalten.
Als Bischof Andreas von Sindelfingen gewählt wurde, hat König Albrecht ihm für einen bestimmten Zeitraum die königlichen Vorrechte und Herrlichkeiten zur Ausübung übertragen.
Bischof Wolfram von Grumbach, geborener Wolfskeel, werden die Privilegien, Freiheiten und Rechte des Hochstifts von König Ludwig IV. bestätigt und in Nürnberg (Nuremberg) offiziell verliehen.
Kaiser Ludwig IV. erlaubt Bischof Otto von Wolfskeel bis auf Widerruf im Hochstift zu richten und Recht sprechen zu lassen.
Bischof Otto von Wolfskeel hat trotz merklicher Missstände und Probleme im Hochstift Hoheitsrechte und Lehen von König Ludwig IV. empfangen. Diese Belehnung des Herzogtums Franken geht zurück auf Kaiser Karl den Großen. Ochsenfurt wurde von den Anhängern König Ludwigs IV. zerstört.
Bischof Albrecht von Hohenlohe hat die Hoheitsrechte und Lehen seiner Person und der des Hochstiftes in gewohnter Anzahl und Gestalt von König Karl IV. in Nürnberg (Nurenberg) empfangen. Danach wurde nach einer Frist eine schriftliche Bestätigung über die bestätigten Rechte, Gewohnheiten, Nutzungen, Freiheiten, Gnaden und allen Zugehörungen übergeben.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Bischof Lorenz von Bibra ersucht König Maximilian I. in Nördlingen (Nordlingen) persönlich um die Verleihung seiner Regalien und seiner weltlichen Befugnisse. Im Beisein der Fürsten, Grafen, Herren, Edelleute und treuen Gefolgsleute nimmt der König in königlicher Zierde auf seinem Lehenstuhl Platz und verleiht Bischof Lorenz von Bibra alle Regalien seines Hochstifts, seine Lehen, weltlichen Befugnisse, Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte, Würden, Zierden, Gerichtsrechte und die dazugehörenden Gerichte, wobei die Rechte des Reichs und der Fürsten gewahrt werden. Im Gegenzug leistet er den gewohnten Eid, dass er nämlich als Gegenleistung gehorsam und gnädig gegenüber dem Reich sei und diesem gemäß seiner Pflichten diene. Das schließt auch seine eigenen Untertanen mit ein. Diesem Eid folgt das Gebot an die Untertanen des Bischofs, ihm unabhängig von ihrem jeweiligen Stand oder ihrem Wesen getreu zu sein.
Die Prozession wird von der Blutfahne angeführt. Dieser folgen die zwei Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken, die wiederum von vielen anderen Fahnen begleitet werden. Diese Fahnen werden vor König Maximilian I. getragen, vor dem Bischof Lorenz von Bibra niederkniet und ihn um seine Regalien ersucht. Diese werden ihm nach der Verlesung des gewohnten Eides verliehen. König Maximilian I. bekommt nacheinander die Blutfahne, die Fahne des Hochstifts Würzburg und schließlich die Fahne des Herzogtums Franken angereicht und übergibt sie jeweils an Bischof Lorenz von Bibra. Daraufhin verleiht er ihm die Regalien des Hochstifts und seine weltlichen Befugnisse, die zu achten er der Ritterschaft und dem gemeinen Volk gebietet.