Regalia
12.11.1414
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Exzerpt:
Bischof Johanns von Brun hat bei Konig Sigmunden aigner person vmb seine Regalia vnd lehen angesucht, die hat er ime mit allen rechten, wurdigkaiten ehren vnd zirden darzu gehorend vnter dem zepter zu ach geliehen, vnd die Regalia Konglichait genant, mit inserierten beuelh an des Stifts W. mannen vnd vnterthanen, wie auch seiner vorfahren priuilegien bestetigt vnd allen vnd gleichen fursten geistlichen vnd weltlichen Grafen, Freien, Rittern, Knechten, vogten, ambtleuten Schulthaissen Schopfen, vnd gemeinschaften vnd sonst allen des Reichsvnterthanen vnd getreuen ernstlich gebotten ine B. Johansen sein nachkomen vnd Stift bei seinen brifen vnd priuilegien im zu hindern noch zu irren darein greiffen oder widersetzen, bei verliesung hundert marck lattigs gelds vnd anderpeen in priuileges gemelt, vnd ob er oder seine nachkomen rechts dirender geben hetten oder noch geben wurden die sollen widerruft sein Recepta actum montag nach Martini anno 1414 Recepta prouilegiorum fo. 39 [Einfügung Nachtragshand: Originale in monte sub Regalis ann Cransupto ibid.]
Kommentar:
Die Nachtragshand ergänzt: Original unter Regalis,
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 318r, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber privilegiorum f. 39
Digitalisat: