Zum Amt und der Burg Wallburg des Hochstifts Würzburg gehören folgende Orte: Eltmann, etc.
Die Burg Wallburg und die Stadt Eltmann (Walpurg Sloss vnd Eltmain die stat) kommen im Lauf ihrer Geschichte an die Fuchs von Schweinshaupten (die Fuchs von Sweinshaubt) und werden vom Stift Würzburg wieder aus ihrem Nutzungsrecht abgelöst. Die Fuchs von Schweinshaupten verkaufen dem Stift auch verschiedene Geschütze und zwei Burggüter. Für diese Rechtsgeschäfte verweist Fries auf das Stichwort Eltmain.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Burg Wallburg sowie Stadt und Amt Eltmann dem Ritter Dietrich Fuchs von Traustadt bzw. Wallburg und Apel Fuchs von Eltmann (dietrichen riter und Aplen den Fuchsen) für 2000 Pfund Haller.
Für die Verpfändung Eltmanns und anderer Güter geben die beiden Ritter, Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann (itztgemelte fuchse, vater und sun), Bischof Johann von Egloffstein einen Revers.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Burg Wallburg sowie Amt und Stadt Eltmann mit allen Rechten und dem Zehnten in Wettringen (Wetrungen) und Aidhausen (Ethausen) sowie den Zöllen in Eltmann (Eltmain) und Ebelsbach (Ebelspach) den Rittern Dietrich Fuchs zu Eltmann und Thomas Fuchs zu Eltmann, dem Sohn Dietrichs (hern dietrichen vater vnd hern Thoman seinem sone beden Fuchsen riteren), für 6000 rheinische und 1000 ungarische Gulden.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann stellen Bischof Johann von Egloffstein und seinen Nachfolgern eine Urkunde aus, in der sie während der Laufzeit ihres Pfandvertrages über Eltmann, Wallburg und anderes den Bischöfen die Landbede oder Steuer sowie das Öffnungsrecht zugestehen, das den Bischöfen die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Burg Wallburg sowie das Amt und die Stadt Eltman wieder aus und stellt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen) dafür einen Revers aus. Die Urkunde enthält kein Datum, Fries geht aber davon aus, dass sie ungefähr drei Monate vor dem 22. Februar 1477 ausgestellt worden sei.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (hanns Fuchs) weigert sich aber die Burg Wallburg, die Stadt und das Amt Eltmann freizugeben, da die Kosten seiner Eltern für den Ausbau der Burg den oben vermerkten Pfandbetrag von 3000 Gulden überstiegen. Außerdem hätten sie dem Amt viele Güter hinzugefügt, deren Kaufpreis ihm vom Bischof erstattet werden solle. Bischof Rudolf wendet ein, dass diese Ausbauten und Erweiterungen ohne das Wissen seiner Vorgänger geschehen sei, weswegen keine Schuldigkeit seitens des Hochstifts Würzburg bestehe. Deswegen hinterlegt er auch die gesamte Pfandsumme beim Rat der Stadt Nürnberg und stellt demselben einen Schadlosbrief aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg protestiert gegen Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen). Währenddessen hinterlegt er die Pfandsumme [beim Rat von Nürnberg]. Er gibt an, er habe die Burg, die Stadt und das Amt sowie sonstige Güter seines Stifts wieder ausgelöst und wolle alles nun wieder in Besitz nehmen. Eberhard von Grumbach (her Eberhart von Grumbach), Weiprecht von Wolfskeel (her Weitprecht Wolfskele), Hartung Truchseß (ritere Hartung Truchseß), Heinrich Truchseß (Haintz Truchseß) und Dietrich von Thüngen zu Reußenberg (dietz von Thungen zum Reussenberg) vertragen die streitenden Parteien zu der Bestimmung, dass Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach 8000 Gulden rheinischer und 1000 Gulden ungarischer Währung auszahle und daneben für zwei Burggüter sowie andere Nutzungen, Gefälle und Einkommen, Geschütze, Schießpulver, Pfeile und verschiedenes mehr 2022 Gulden, 2 Pfund und 4 Pfennige bezahle. In dieses Geschäft eingeschlossen sind jegliche Burggüter, die Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach an Burg Wallburg sonst noch besitzen möge. Für dieses Geschäft gibt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach Bischof Rudolf eine Kaufverschreibung. Dafür gibt Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden. Bald darauf macht Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach zum Amtmann über das Amt Eltmann und gibt ihm einen Revers darüber.