Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Burg Wallburg sowie das Amt und die Stadt Eltman wieder aus und stellt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen) dafür einen Revers aus. Die Urkunde enthält kein Datum, Fries geht aber davon aus, dass sie ungefähr drei Monate vor dem 22. Februar 1477 ausgestellt worden sei.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (hanns Fuchs) weigert sich aber die Burg Wallburg, die Stadt und das Amt Eltmann freizugeben, da die Kosten seiner Eltern für den Ausbau der Burg den oben vermerkten Pfandbetrag von 3000 Gulden überstiegen. Außerdem hätten sie dem Amt viele Güter hinzugefügt, deren Kaufpreis ihm vom Bischof erstattet werden solle. Bischof Rudolf wendet ein, dass diese Ausbauten und Erweiterungen ohne das Wissen seiner Vorgänger geschehen sei, weswegen keine Schuldigkeit seitens des Hochstifts Würzburg bestehe. Deswegen hinterlegt er auch die gesamte Pfandsumme beim Rat der Stadt Nürnberg und stellt demselben einen Schadlosbrief aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg protestiert gegen Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchsen). Währenddessen hinterlegt er die Pfandsumme [beim Rat von Nürnberg]. Er gibt an, er habe die Burg, die Stadt und das Amt sowie sonstige Güter seines Stifts wieder ausgelöst und wolle alles nun wieder in Besitz nehmen. Eberhard von Grumbach (her Eberhart von Grumbach), Weiprecht von Wolfskeel (her Weitprecht Wolfskele), Hartung Truchseß (ritere Hartung Truchseß), Heinrich Truchseß (Haintz Truchseß) und Dietrich von Thüngen zu Reußenberg (dietz von Thungen zum Reussenberg) vertragen die streitenden Parteien zu der Bestimmung, dass Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach 8000 Gulden rheinischer und 1000 Gulden ungarischer Währung auszahle und daneben für zwei Burggüter sowie andere Nutzungen, Gefälle und Einkommen, Geschütze, Schießpulver, Pfeile und verschiedenes mehr 2022 Gulden, 2 Pfund und 4 Pfennige bezahle. In dieses Geschäft eingeschlossen sind jegliche Burggüter, die Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach an Burg Wallburg sonst noch besitzen möge. Für dieses Geschäft gibt Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach Bischof Rudolf eine Kaufverschreibung. Dafür gibt Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach eine Schuldverschreibung über 2000 Gulden. Bald darauf macht Bischof Rudolf Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach zum Amtmann über das Amt Eltmann und gibt ihm einen Revers darüber.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hans Fuchs) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 2022 Gulden sein Burggut zu Wallburg. Er übergibt ihm die Güter mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hanns Fuchs von Bimbach riter) Güter im Wert von 400 Gulden. Diese Summe entspricht den Schulden, die das Stift Würzburg bei dem Ritter hat. Bischof Rudolf verpflichtet sich dazu, diese Summe in den folgenden vier Jahren jeweils zum 22. Februar (vf vier nechste S Peterstag Cathedra) zurückzubezahlen.
Die Häuser, die in Eltmann zum Eigengut der Fuchs gehörten, werden dem Stift von Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchs) zum Mannlehen aufgetragen.
Es kommt zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Sebastian Marschall von Oberndorf (Bastian Marschalcken) sowie Ulrich von Riedheim (Ulrich von Rittheim), der als Vormund für die Brüder Gilg, Christoph, Seifried, Ulrich und Johann Marschall von Oberndorf (Gilgen, Cristoffeln, Seifriden Vlrichen vnd Hansen allen gebrudern Marschalcken zu oberndorff) fungiert, wegen drei Fuder Wein zum Zerwürfnis, weil die Vorfahren der Brüder diese vor vielen Jahren vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen haben, sie jedoch nie übergeben worden sind. Bischof Lorenz von Bibra wirft dem Marschall von Oberndorf im Gegenzug vor, dass das Schloss Oberndorf (schlos Oberndorf) von ihm und seinen Amtsvorgängern ebenfalls nicht empfangen worden ist. Der Ritter und Hofmeister zu Würzburg Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hansen fuchsen zu Binbach Hofmeister ) und der Ritter Sigmund von Thüngen (Sigmunden von Thungen zu Burg) schlichten das Zerwürfnis. Sie beschließen, dass die drei Fuder Wein künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen, die Marschall von Oberndorf jedoch das Schloss Oberndorf zu Lehen erhalten sollen.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.