Otto Schweicker von Eltmann (Sweicker von Eltmain) besitzt ein Burggut in Ebelsbach und verkauft es dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs zu Eltmain). Die Nachtragshand merkt an, der Zoll zu Ebelsbach sei dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann auch auf Widerkauf verkauft worden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Prappach an den Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Fuchs) und seinen Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann (Thomas sone) für 2000 Gulden.
Für die Verpfändung Eltmanns und anderer Güter geben die beiden Ritter, Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann (itztgemelte fuchse, vater und sun), Bischof Johann von Egloffstein einen Revers.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann stellen Bischof Johann von Egloffstein und seinen Nachfolgern eine Urkunde aus, in der sie während der Laufzeit ihres Pfandvertrages über Eltmann, Wallburg und anderes den Bischöfen die Landbede oder Steuer sowie das Öffnungsrecht zugestehen, das den Bischöfen die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Burg Wallburg sowie Amt und Stadt Eltmann mit allen Rechten und dem Zehnten in Wettringen (Wetrungen) und Aidhausen (Ethausen) sowie den Zöllen in Eltmann (Eltmain) und Ebelsbach (Ebelspach) den Rittern Dietrich Fuchs zu Eltmann und Thomas Fuchs zu Eltmann, dem Sohn Dietrichs (hern dietrichen vater vnd hern Thoman seinem sone beden Fuchsen riteren), für 6000 rheinische und 1000 ungarische Gulden.
Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Dietrich Fuchs zu Eltmann (egedachtem hern dietrichen) weitere 300 Gulden, wofür er ihm Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann verschreibt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Die Bischöfe Gerhard von Schwarzburg und Johann von Egloffstein verpfänden nacheinander den Herren Fuchs von Schweinshaupten oder Fuchs von Wallburg/Eltmann (Von Sweinshaubten oder Eltmain) viele Güter für 2615 Gulden als Lehen, behalten sich aber die Ablösung vor. Dietrich Fuchs zu Eltmann (her Dietrich) versichert nun dem Bischof Johann von Egloffstein, dass er dem Stift bei der Ablösung der Lehen die verschriebenen Güter wieder geben wolle.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Die Häuser, die in Eltmann zum Eigengut der Fuchs gehörten, werden dem Stift von Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchs) zum Mannlehen aufgetragen.