Im Gräfenholz bei Ebern (Grevenholtz bei Ebern gelegen) befindet sich ein Fischbach, den Bischof Johann von Brunn Heinrich Fuchs zu Wallburg, der auch der Stolze genannt wird (Haintz Fuchs der Stoltze), verkauft. Obwohl dieser Verkauf ohne das Wissen oder die Bewilligung des Domkapitles geschieht, gibt Heinrich Fuchs zu Wallburg, der gleichnamige Sohn des Heinrich Fuchs zu Wallburg, Bischof Johann in Form einer späteren Verschreibung noch mehr Geld.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Der Ritter Heinrich Fuchs zu Wallburg (Hainrich fuchs), der Sohn des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (heren dietrichen riters), hinterlässt bei seinem Tod seine Witwe Christina Fuchs zu Wallburg (Cristina seiner hausfrawen) und seine zwei Söhne Dietrich Fuchs zu Eltmann und Heinrich Fuchs zu Wallburg (zwen sone dietrichen vnd Hainrichen). Diesen wird Bischof Johann von Brunn 3000 gulden schuldig, was sich aus Kosten für Baumaßnahmen, geliehenes Geld, verlorene Pferde und andere (Kriegs-)Schäden zusammensetzt. Das alles verschreibt er ihnen zusätzlich zur alten Pfandsumme ihrer Vorfahren auf die eben genannten Güter (Burg Wallburg, Amt und Stadt Eltmann,Zehnten in Wettringen und Althausen, Zölle in Eltmann und Ebelsbach sowie die Einnahmen aus dem Ungeld und der Landbede des Amts Eltmann).
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.