Fries verweist zu den Einträgen über Diebbach auf das Stichwort Dietbach.
Bischof Berthold von Sternburg verpfändet sämtliche hochstiftischen Güter in Dipbach (Dietbach bei Sweinfurt) für 30 Mark Silber an Wolf von Grumbach (Grunbach). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Prosselsheim (Brassoltshaim) und Püssensheim (Buseshaim).
Danach wird der Repräsentationsbau an die Fuchs von Schweinshaupten oder die Fuchs von Wallburg/Eltmann (Fuchs zu Sweinshaubten oder Eltman) und von Bischof Johann von Egloffstein durch Verpfändung an Georg von Schaumberg (Georgen von Schaunberg) verliehen. Dazu geben die Herren der Familie Fuchs 1410 ihren Revers über diesen Repräsentationsbau und andere Güter. Bei diesen Gütern handelt es sich um den Ebelsberg bei Ebelsbach(Ebelsperg) , Limbach (Limbach), Eltmann (Eltmain), Franzenbrunnen (Frantzenbron), Rügshofen (Russhoff), Gerolzhofen (Geroltzhoffen), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), den Zehnten zu Albertshofen und auf dem Nikelberg (Zehend zu Alberhoffn, item uffm Nikelberg). All dies wird später wieder abgelöst und dem Stift zurückgegeben.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs riter) verpfändet Georg von Schaumberg (Georg von Schamberg) den Weinzehnt in Ebelsbach, den er als Lehen des Hochstifts hat. Hinzu kommen Limbach (Limpach), Sal und Grundzinsen in Eltmann (Eltmain), Kottenbrunn (Kautzenbron), Rügshofen (Rudhoven), Gerolzhofen (Gerolzhoven), Ebersbrunn (Eberhartspron), Dietbach (Dieppach), ein Weinberg in Prüßberg (Prustberg) und der Zehnt in Albertshofen (Alberhoffen).
Die Brüder Eberhard und Heinz von Grumbach (Grunbach) bestätigen urkundlich, dass dem Hochstift ein Ablösungsrecht über die Verpfändung aus dem Jahr 1282 zusteht.
Die gesamten Einkünfte des Hochstifts aus Almosen werden den durch ein Unwetter in Not geratenen Einwohnern von Dietbach (Dietbach bei Sweinfurt) gewidmet.