Bischof Berthold von Sternburg verpfändet sämtliche hochstiftischen Güter in Dipbach (Dietbach bei Sweinfurt) für 30 Mark Silber an Wolf von Grumbach (Grunbach). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Prosselsheim (Brassoltshaim) und Püssensheim (Buseshaim).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet den Zehnten von Püssensheim im Amt Prosselsheim (Busenshaim, ain dorf im ambt Brasseldshaim) für fünf Jahre an den Ritter Anselm von Rosenberg (Rosenberg).
Anselm von Rosenbergs Pfandherrschaft über den Zehnten von Püssensheim wird um weitere zwei Jahre verlängert.
Bischof Berthold von Sternberg hat Wolf von Grumbach (Grunbach) 1282 etliche Güter in Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Diepach) für 40 Mark Silber verpfändet. Diese Güter kommen im Erbgang auf die Brüder Eberhard und Heinrich von Grumbach (Grumbach), die dem Hochstift das Ablösungsrecht einräumen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Schänke des Hochstifts in Prosselsheim (Brassoltshaim) mit den dazugehörigen Privilegien und der Hofreite, die von Bede, Huhn und Frondienst sowie sonstigen dörflichen Abgaben befreit ist, für 275 Gulden urtätlich an Bernhard Klapp (Klapp) und dessen Erben. Diese sollen jährlich an Petri Cathedra (22. Februar) zwölf Gulden und ein Fastnachtshuhn leisten. Die Schänke soll auch bei einem Besitzwechsel als Lehen empfangen und der fällige Handlohn abgegeben werden. Der Wein, der außerhalb von Prosselsheim (Prassoltshaim), Kürnach (Kurnach), Seligenstadt (Seligenstatt), Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Dieppach) zugekauft wird, soll bei der nächstgelegenen Stelle verzollt werden.