Das Dorf Unterpreppach (Braitbach) ist wieder aus der Verpfändung an die Herren von Lichtenstein gelöst worden. Bischof Johann von Brunn verpfändet es an die Brüder Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) für 400 Gulden.
Nach fünf Jahren wird das Dorf Unterpreppach (Braitbach) aus der Verpfändung an die Herren von Rotenhan wieder ausgelöst und Herren Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) für 600 Gulden verpfändet.
Den Groß- und Kleinzehnt, Lehen des Hochstifts Würzburg, verkaufen Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) an Dietrich Marschalk von Rauheneck (Dietz Marschalck).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Lohr im Amt Ebern (Lorr im ambt Ebern) an Hans von Rotenhan (Rotenhan). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Junkersdorf (Junkersdorff), Frickendorf (Frickendorff) und Brünn (Brun).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brünn (Brünn) an Hans von Rotenhan (Rotenhan). Davon sind auch betroffen Lohr (Lohr), Junkersdorf (Junkersdorff) und Frickendorf (Frikendorff).
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Leibeigene und Güter aus Junkerdorf (Junckersdorf) an Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan).
Bischof Konrad von Thüngen nimmt 2000 Gulden von den Brüdern Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian Mertin vnd Hanns von Rotenhan) an und verschreibt ihnen im Gegenzug auf Ablösung 100 Gulden jährlichen Zins auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Sie erhalten 2 Jahre später die 2000 Gulden wieder und geben die Hauptverschreibung heraus.
Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.