Johann von Schwarzenberg der Starke (Hansen von Schwartzenberg) und Dr. Sebastian von Rotenhan (Sebastian von Rottenhan) lassen sich einen Auszug über die Vereinbarung zwischen den drei fränkischen Fürsten von Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wutzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg und allen Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaften, welche zu Franken gehören, ausstellen.
24. Dieser Artikel betrifft Doktor Sebastian von Rotenhan (Sebastian von Rottenhan).
Sebastian von Rotenhan (Sebastian vom Rottenhan) setzt Bischof Konrad von Thüngen darüber in Kenntnis, dass Grafen, Herren und Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt einen Vertrag miteinander schließen. Darin wird festgehalten, sollte einem der Vertragspartner wider geltendes Recht Schaden zugefügt werden, sei es gegen seine Behausung oder Ländereien, und Hauptmann und Räte des betreffenden Orts der Rechtsverletzung zustimmen, sollen die anderen Vertragspartner dem Geschädigten zu Hilfe kommen. Sebastian von Rotenhan schickt dem Bischof eine Kopie des Hauptartikels.
Sollte einer der Vertragspartner von einer oder mehreren Personen ohne vorherige Absprache oder rechtliche Grundlage befehdet, gefangen genommen oder in seinem Zuhause, Stadt, Schloss oder Flecken angegriffen und belagert werden, soll dieser den Vorfall beim Hauptmann des zuständigen Ritterkantons anzeigen und den oder die Beschuldigten beschreiben. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Partner, die wissentlich Verbrechen begehen oder sich in offenen Krieg oder Fehde begeben.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt 2000 Gulden von den Brüdern Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian Mertin vnd Hanns von Rotenhan) an und verschreibt ihnen im Gegenzug auf Ablösung 100 Gulden jährlichen Zins auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Sie erhalten 2 Jahre später die 2000 Gulden wieder und geben die Hauptverschreibung heraus.
Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 500 Gulden von Sebastian, Johann und Maria von Rotenhan (Bastian, mere vnd hausen von Rottenhan). Bis der Bischof diese zurückzahlt verpfändet er ihnen einen jährlichen Zins von 25 Gulden, auf die Bede von Haßfurt (hassfurt), die an Cathedra Petri fällig sind. Diejenigen, die den Zins abholen, haben Geleit.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Sebastian von Rothan (Bastian Rotenhan) 500 Gulden mit jährlich 25 Gulden Zinsen auf die Bede von Haßfurt (Hasfurt) auf Wiederlösung.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.