Im Bauernaufstand von 1525 waren Johann Sehehans (Hanns Sehehans), Johann Sauer (Hanns Saur), Klaus Steuer - genannt der Schwarze - (Claus Steur Swartzer genant) und Wolf Hofer (Wolf Hofer) als Rädelsführer auffällig geworden. Als sie zur Bestrafung abgeführt werden, zieht Bischof Konrad von Thüngen ihre Güter ein, tilgt damit Schulden und übereignet das übrige seinem Keller Andreas Schwarz (Endres Swartz) für seine treuen Dienste und zum Ausgleich für die Schäden, die er erlitten hat.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels Kälber in Euerhausen (Eurhaussen) an die Kellerer zu Ebern (Kellern zu Ebern) und deren Erben für 60 Gulden jährlichen Zinses. Die Zinsen teilen sich folgendermaßen auf: 40 Gulden an Zwölfteilen oder Batzen, je 22 Zwölfteile oder 16 Batzen für einen Gulden, 20 Gulden als 21 Zwölfteile oder 15 Batzen für einen Gulden auf den Kammergefällen. Bischof Konrad von Bibra gibt 1200 Gulden Kaufsumme an Georg Ringer (Jörg Ring), Johann Leichtheim (Hans Leichtheim) und Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen) und an die Kinder Graf Wilhelms von Henneberg (Grauen Wilhelmen zu Hennenberg), die ihnen beim Kauf des Amtes wieder abgezogen werden.