In welcher Form die Hintersassen des Klosters Langheim dem Hochstift Würzburg weiterhin verpflichtet sind, findet man auf der Kammer im Register über die Kellerei Ebern.
Bischof Johann von Brunn gibt Ritter Apel von Lichtenstein das Dorf Herbelsdorf (Herbelsdorf) im Amt Ebern (Ebern) zum Schloss Lichtenstein und verschreibt es ihm.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Matthias Schmidt (Mathes Schmid) überträgt Bischof Lorenz von Bibra seine 16 Äcker in Kraisdorf (Gresdorf nit weit von Eberen gelegen) und erhält diese vom Bischof als Zinslehen zurück.
Im Bauernaufstand von 1525 waren Johann Sehehans (Hanns Sehehans), Johann Sauer (Hanns Saur), Klaus Steuer - genannt der Schwarze - (Claus Steur Swartzer genant) und Wolf Hofer (Wolf Hofer) als Rädelsführer auffällig geworden. Als sie zur Bestrafung abgeführt werden, zieht Bischof Konrad von Thüngen ihre Güter ein, tilgt damit Schulden und übereignet das übrige seinem Keller Andreas Schwarz (Endres Swartz) für seine treuen Dienste und zum Ausgleich für die Schäden, die er erlitten hat.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels Kälber in Euerhausen (Eurhaussen) an die Kellerer zu Ebern (Kellern zu Ebern) und deren Erben für 60 Gulden jährlichen Zinses. Die Zinsen teilen sich folgendermaßen auf: 40 Gulden an Zwölfteilen oder Batzen, je 22 Zwölfteile oder 16 Batzen für einen Gulden, 20 Gulden als 21 Zwölfteile oder 15 Batzen für einen Gulden auf den Kammergefällen. Bischof Konrad von Bibra gibt 1200 Gulden Kaufsumme an Georg Ringer (Jörg Ring), Johann Leichtheim (Hans Leichtheim) und Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen) und an die Kinder Graf Wilhelms von Henneberg (Grauen Wilhelmen zu Hennenberg), die ihnen beim Kauf des Amtes wieder abgezogen werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Einwilligung des Domkapitels Andreas von Stein zu Altenstein (Endress von Stain), Adam von Schaumberg (Adam von Schaunberg), Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstain) und Johann Fuchs zu Wonfurt (Johanns Fuchs zu Winsfurh) als Vormund der Scholastica von Schaumberg (Scolastica von Schaumberg), der Tochter des verstorbenen Georg von Schaumberg (Jörg von Schaumberg) jährlich 40 Gulden aus den Gefällen der Kellerei zu Ebern für 800 Gulden Hauptsumme.