Ludwig von Raueneck (ludwig von Raweneck) macht Bischof Hermann von Lobdeburg für 65 Mark Schloss Raueneck (Schloss Raweneck ), andere Güter, Zinse und Gülten zu Bramberg (Bramberg), Marbach (Marpach), Herbelsdorf (Herleibsdorff), Haßfurt (Hanefund), Goßmannsdorf (Gossmarsdorff), Gemeinfeld (Gemainfelt), Bernsfeld (Babemersfeldt), Frickendorf (frikendorff), Ebern (Ebern), Garb (Gagmarsdorff), Sand am Main (Sandt), Lindach (Lindach) und zu Hainbach (Hainbach) zu Lehen und empfängt das Genannte wiederum von ihm.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain ritere) eine Wiese bei Frickendorf (Frickendorf).
Bischof Johann von Brunn gibt Ritter Apel von Lichtenstein das Dorf Herbelsdorf (Herbelsdorf) im Amt Ebern (Ebern) zum Schloss Lichtenstein und verschreibt es ihm.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) verkauft ein Drittel des Zehnten zu Lind (Lind) und andere Güter an Bischof Lorenz von Bibra. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ebern (Ebern), Herbelsdorf (Herbelsdorff), Frickendorf (Frickendorff), Unterelldorf (Nidern Eltdorff) und Untermerzbach (Mertzbach).
In Ebern verkauft Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewald von Liechtenstain riter) Bischof Lorenz von Bibra feste Häuster und Burggüter, einen Baumgarten, einen Stall, den Zehnten von Lind, den Zehnten von Herbelsdorf, und viele Zins- sowie Mannlehen für 3000 Gulden. Laut der Nachtragshand betriffft dies auch Frickendorf (Frikendorf), Unterelldorf (Unterelndorf), Merzbach (Mertzbach).
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.
Richard von Lichtenstein (Liechtenstain) erwirbt alle Anteile an der Burg Lichtenstein (Liechtenstain) von seinen Vettern. Da er ohne männlichen Nachkommen stirbt, erbt sein Bruder Jakob von Lichtenstein (Liechtenstain) diesen Besitz. Dieser verkauft die Anteile an der Burg für 2100 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra. Teile des Besitzes liegen auch in Herbelsdorf (Herboltzdorff), Buch (Buch), Lichtenstein (Liechtenstain), Frickendorf (Frickendorff). Betroffen ist auch das sogenannte Leitten holtz.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain) für 3000 Gulden den hochstiftischen Anteil am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mitsamt den fünf Selden auf dem Berg vor dem Schloss. Von dem Verkauf sind außerdem betroffen: Herbelsdorf (Herbilsdorff) und die Hälfte von Buch (Buch) mit allen Schäfereien und Zugehörungen sowie bebaubarem Land und einem Teil am Wald mit Gärten und Wiesen, einen Wald namens Leiden und andere Gehölze rund um Schloss Lichtenstein, zwei Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frickendorff) sowie die Zehnten von Herbelsdorf und Laur mit allen zugehörigen Rechten (es bleibt unklar welches Lauer gemeint ist: Burglauer bei Kissingen oder Niederlauer bei Bad Neustadt?). Der Bischof behält sich aber die geistliche Gerichtsbarkeit, das Landgericht und die Obrigkeit über die Zent vor. Sebastian von Lichtenstein soll die genannten Güter mit Ausnahme des Zehnten von Laur als Lehen empfangen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels den Anteil des Hochstifts am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mit den dazugehörigen Bauten, fünf Selden am Schlossberg, dem Dorf Herbelsdorff (Herbelsdorff) und der Hälfte am Dorf Buch (Buch) sowie allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten, Gerichten, Privilegien, Leuten, Gütern, Diensten, Gülten, Zinsen, Renten, Gefällen, Gehölzen, Äckern, Wiesen, Seen, Deichen, Gewässern, Weiden, dem Pflugfeld und Sonstigem, außerdem einen Anteil am zum Schloss gehörigen gemeinen Wald, außerdem einen Wald namens (Leiden sowie den Wald rund um den Lichtenstein, zwei zehntfreie Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frikendorff an der Baunach) und deren Nutzrechte, die Zehnten von Herbelsdorf (Herbilsdorff) und Lorre (evtl. Lohr) mit ihren Rechten, und weiteres, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, des Landgerichtszwangs und der Zentobrigkeit, nach Laut eines übergebenen Registers für 3000 Gulden urtätlich an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain), Amtmann zu Bramberg (Bramberg). Die genannten Güter und Rechte sind mit Ausnahme der beiden Zehnten vom verstorbenen Jakob von Lichtenstein an das Hochstift gekommen; Sebastian von Lichtenstein soll all dies mit Ausnahme des Zehnten als ritterliches Mannlehen empfangen.