Von den Weinbauern (häckere) der Stadt Würzburg werden stets fünf verständige verpflichtet, Streitigkeiten zu schlichten, die wegen Schäden an Feldern, Gärten, Äckern, Wiesen oder Weingarten und ähnlichem entstehen. Dieses Gericht ist auch für die Vermessung, Teilung, den Zusammenschluss und die Abgrenzung durch Steine oder Mauern dieser Güter zuständig. Ursprünglich wird das Gericht an einem Sonntag abgehalten, weshalb es das Sonntagsgericht genannt wird. Da es später aber immer montags abgehalten wird, nennt man es Montagsgericht. Ein weiterer gebräuchlicher Name für das Gericht ist Feldgeschworenengericht (Veldgeschworen gericht). Das Gericht wird im bischöflichen Saal der Kanzlei abgehalten und der Vorsitz des Richters wird vom Hof- oder Unterschultheiß übernommen.
Gernot, Hofschultheiß von Heidingsfeld, empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof oder Lebenhof) in der Nähe des Großen Roßbergs (heutiger Straßenname Am Roßberg in Würzburg) mit dessen ganzer Ausstattung. Später empfängt Peter Gernot von Bischof Wolfram von Grumbach den Hof. Am linken Rand des Regests finden sich folgende Ergänzungen: Dürnhof (Dürnhove), der Roßberg (Roßberg), Unter- bzw. Oberdürrbach (Dürbach), Estenfeld (Essenvelt), der Krautgarten vor dem Hauger Tor (Hauger Krautgarten), das Gericht über das Pleicherviertel (Blaichacher gericht), Leimental bei Veitshöchheim (Lemmertal).
Zeißner, Sebastian: Der große Löwenhof in Würzburg, in: Mainfränkisches Jahrbuch 5 (1953), S. 115-134.
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Bischof Johann von Brunn verleiht Anna Haberkorn (Haberkornin) und Anna von der Kere (Kere), beide Nonnen im Kloster Hausen (Hausen), einen Garten in Neusetz (Neuses) auf Lebenszeit.
Ein Garten, der vor dem Dorf Baldersheim (Baldershaim) liegt, wird für das Schloss Reichelsburg (haus Raigelberg) von der dortigen Pfarrei gekauft.
Zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Melchior Sutzel von Mergentheim (Sutzel von Mergethaim) ereignet sich ein Streit um Besitztümer in Unterbalbach (Unterbalbach). Dabei handelt es sich um einen Garten, die Gräben um das Schloss, den Vorhof, 15 Gerten Holz und eine Mühle. Diese Irrung wird von Pfalzgraf Philipp geschlichtet.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet den Bürgern von Lauringen (Lauringen), etliche gemähte Wiesen in Gärten (krautgarten) umzuwandeln. Für die Gärten sollen sie den entsprechenden Zehnt in Geld abliefern.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die alte Burg zu Heidingsfeld (Haidingsveld) einschließlich des Vorhofs, des Kellers und des Gartens für 200 Gulden an Götz von Berlichingen zu Heidingsfeld ( Berlichingen zu Haidingsveld), dessen Sohn Joachim und deren Erben. 100 Gulden dürfen sie für Baumaßnahmen an der Burg verwenden, die ihnen bei der Ablösung der Pfandsumme zusätzlich bezahlt werden. Eine Nachtragshand ergänzt, dass Bischof Melchior von Zobel Hans Christof von Berlichingen solche Besitzungen als Mannlehen verleiht.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain) für 3000 Gulden den hochstiftischen Anteil am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mitsamt den fünf Selden auf dem Berg vor dem Schloss. Von dem Verkauf sind außerdem betroffen: Herbelsdorf (Herbilsdorff) und die Hälfte von Buch (Buch) mit allen Schäfereien und Zugehörungen sowie bebaubarem Land und einem Teil am Wald mit Gärten und Wiesen, einen Wald namens Leiden und andere Gehölze rund um Schloss Lichtenstein, zwei Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frickendorff) sowie die Zehnten von Herbelsdorf und Laur mit allen zugehörigen Rechten (es bleibt unklar welches Lauer gemeint ist: Burglauer bei Kissingen oder Niederlauer bei Bad Neustadt?). Der Bischof behält sich aber die geistliche Gerichtsbarkeit, das Landgericht und die Obrigkeit über die Zent vor. Sebastian von Lichtenstein soll die genannten Güter mit Ausnahme des Zehnten von Laur als Lehen empfangen.