Heinrich Schenk von Roßberg (Hainrich Schenck vom Rosperg) erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe einen Pfund Pfennigzins des Hofschultheißenamts zu Haug als Mannlehen. Daraus folgert Fries, dass dem abgeschafften Gericht zu Haug einst ein Hofschultheiß vorstand. Er merkt allerdings an, dass er sonst keinerlei Informationen darüber finden kann.
Arnold Münzmeister (Arnold Müntzmaister) erhält folgende Lehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe: 27 Schilling Pfennigzins, zwei Achtel Unschlitt, 52 Zinshühner in der Pleich und das Gericht zu Pleichach, zwei Morgen Weingarten am Stain vnter dem Newenhaus, 22 Schilling Pfennigzins und 34 Zinshühner von den Bewohnern der Bölengasse (möglicherweise ist die Bärengasse im Würzburger Stadtviertel Pleich gemeint).
Konrad Zingel (Conrat Zingel) kauft das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Marquard Zull (Markart Zull), der es zuvor von Bischof Albrecht von Hohenlohe verliehen bekommen hatte. Konrad Zingel erhält das Amt nun auch von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen. Das Amt wird Hofschultaisenambt zu Blaichach unter dem Baume genannt und zu ihm gehören 24 Schilling Pfennigzins und 52 Fastnachtshühner, die von den Häusern und Gärten in der Pleichach erhoben werden. Die Bewohner und Eigentümer dieser Häuser und Gärten fallen in den Bezirk des Gerichts zu Pleichach, welches mit dem Hofschultheißenamt verbunden ist. In den Gerichtsbezirk fallen zusätzlich noch die Leute, die den Pfennigzins an das Neumünster geben. Diese Übergabe findet immer am 8. September (Mariä Geburt) in der Pleichach unter einem Baum hinter dem oberen Eckhaus am Judenfriedhof statt.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.