Das Kammerholz (Camer) wird für 400 Gulden an die Brüder Dietrich, Kilian, Karl und Albrecht Truchsess von Wetzhausen verpfändet. Dazu kann Fries keinen urkundlichen Beleg finden, aber die Pfandsumme wird noch um 100 Gulden erhöht.
Schloss und Amt Trimberg (Trimperg) waren einst den Herren von Seinsheim (später Herren von Schwarzenberg) verpfändet. Unter Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) kommt es zu einem Streit mit Bischof Johann von Brunn bezüglich der Grenzen der Ämter Aschach (Aschach) und Trimberg (Trimperg), welche aneinanderstoßen. Dieser wird entschieden durch Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Truchseß von Wetzhausen) und Kaspar von Bibra (Bibra). Strittige Punkte sind: die Zent- und Jahrmarktsgerichtsbarkeit, der Oehrbach (Orlbach; andere Bezeichnung für die Thulba), Wald und Wiesen bei Aschach (Aschach), der Wald bei Tulba (Tulblinger Wissen), die Wiesen bei Trimberg (Trimperger wissen), die Wüstung Waldmannslohe (Waltmansloch), und der Viehtrieb zu Lauter (Lutsbach).
Apel von Milz (Miltz) und Konrad von Hutten (Hutten) reiten die Grenzen zwischen den Ämtern Aschach und Trimberg ab. Aufgrund ihrer Ergebnisse erheben sie Einspruch gegen den von Graf Friedrich von Henneberg, Dietrich Truchsess von Wetzhausen und Kaspar von Bibra gefällten Schiedsspruch zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Seinsheim bezüglich dieser Grenzen.
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.