Der Domherr Graf Eberhard von Wertheim (Eberhart von wertheime) verpfändet seinen Anteil am Schloss Roßberg (schloss Rosberg), welchen er vom Würzburger Bischof und dessen Stift erhalten hat, für 850 Pfund Haller. Das beinhaltet ein Achtel des Schlosses Roßberg, das von dem verstorbenen Dingsleben (dingesleben) verpfändet wurde sowie die Weingärten, Erker, Holz, Wiesen, Weine, Weiden und seinen Zugehörungen an Johann Zollner von Rottenstein (Jorgen zelnem von Rottenstein) und dessen Erben. Auch die Briefe, die er und Balthasar von Maßbach (Balthasar von Masbach) besitzen gehen an die Familie Zollner von Rottenstein. Wenn das Hochstift Würzburg diesen Teil wiederlösen möchte, sollen die Zollner dem Domkapitel den Anteil für die oben genannte Summe wiederlösen lassen und dem Stift die Wiederlösung gestatten.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hans Zollner von Rottenstein (Hanns Zollern) ein Viertel der Bede von Ebern für 630 Gulden, ohne allerdings über die Zustimmung des Domkapitels zu verfügen.
Weil Dietrich Truchsess von Wetzhausen (Dietz Truchsess von Wetzhausen) Hanns Zollner von Rottenstein (Hanns Zoller) 630 Gulden schuldet, geht sein Pfandschilling an ihn, danach als Erbe seiner Töchter an Heinz Truchsess von Wetzhausen. Bischof Lorenz von Bibra löst ihn wieder aus.