Das Kammerholz (Camer) wird für 400 Gulden an die Brüder Dietrich, Kilian, Karl und Albrecht Truchsess von Wetzhausen verpfändet. Dazu kann Fries keinen urkundlichen Beleg finden, aber die Pfandsumme wird noch um 100 Gulden erhöht.
Ein Hof und ein Drittel des Zehnts von Oberlauringen (Oberlauringen) werden für 1000 Gulden an Graf Berthold von Henneberg (Grafe Bertholden von Hennenberg) verpfändet. Sein Sohn Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) übergibt das Pfand für wiederum 1000 Gulden an Karl Truchsess (Carln Truchsessen). Das Stift behält das Recht zur Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels das Schloss und Amt Rottenstein mit Zentgrafen, Zentgerichten, Dorfgerichten, Leuten, Gütern, Dörfern, Kirchhöfen, Ungeldern, Äckern, Wiesen, Weingärten, Holz, Feldern, Wäldern, Seen, Seenstetten, Gewässern, Weiden, mit Gült, Zinsen, Renten, Gefällen, Beden, Steuern, Frauen, Diensten, Atzungen, Wildbann und allen Zugehörungen an Kaspar IV. von Bibra (Casperi von Bibra) für 9124 Rheinische Gulden. Hiervon wird nichts ausgenommen. Die Geistlichkeit, Mannlehen, der See zu Neuses (Neuses), der kleine See zu Brunn (Brundorff) und zwei weitere Seen zählen dazu. Auch Schloss und Amt Bramberg, das Dorf Gemeinfeld (Gemeinfelt), welches an Karl Truchsess von Wetzhausen (Carln Truchsessen zu wetzhausen) verschrieben ist, gehören dazu.
Ob Karl Truchsess von Wetzhausen (Carl Truchsess) die Ablösung des Pfandes tätigt ist unklar. Im Jahr 1436 lässt Bischof Johann von Brunn Michael Truchsess von Wetzhausen (Michaeln Truchsessen) dieselbe Ablsöung des Pfandes in Oberlauringen durch den Grafen Wilhelm von Henneberg Schleusingen (Graue Wilhelmen von Hennenberg) zuteil werden.