Das Kammerholz (Camer) wird für 400 Gulden an die Brüder Dietrich, Kilian, Karl und Albrecht Truchsess von Wetzhausen verpfändet. Dazu kann Fries keinen urkundlichen Beleg finden, aber die Pfandsumme wird noch um 100 Gulden erhöht.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrechten Trugsessen von Wetzhausen riter) 170 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Zentgrafenamt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) durch einen redlichen und tugendhaften Knecht, welcher vom Bischof den Blutbann zu Lehen trägt. Über sechs Jahre später leiht Albrecht von Wetzhausen dem Bischof weitere 50 Gulden.
Bischof Johann von Brunn nimmt 1000 Gulden von Herrn Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsissen zu Wetzhausen) und verschreibt ihm im Gegenzug jährlich 100 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt).
Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsess) hat eine weitere Forderung an Bischof Johann von Brunn für verlorene Pferde und andere Schäden und Belastungen, die sich über 1300 Gulden erstrecken. Daraufhin leiht er Bischof Johann noch 300 Gulden in bar, sodass eine Summe von 1600 Gulden ensteht. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm kaufsweise den großen und kleinen Zoll zu Haßfurt (Hasfurt) auf dem Wasser und auf dem Land. Es ist nicht ausgenommen, außer die Zollbriefe.