Bischof Johann von Brunn verpfändet Nordheim vor der Rhön (Northaim vor der Rone) zusammen mit anderen Gütern an Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) auf Wiederlösung.
Das Kloster Frauenroth (Frawenrod) befindet sich in einer nicht näher beschriebenen Rechtsstreitigkeit mit den Dörfern Stangenroth, Burkardroth, Wollbach und Zahlbach (Stangenrod, Burkhardsrod, Walpach vnd Zahlbach), die durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entschieden wird.
Bischof Friedrich von Wirsberg schenkt den Neubruchzehnten (zehenden vff den new gereuthen) in Burkardroth (Burkhartrodt), Wollbach (Walpach) und Stangenroth (Stangenrod) zu drei Vierteln dem Pfarrer von Burkardroth und zu einem Viertel dem örtlichen Gotteshaus.