Kaiser Karl der Große besitzt ein Jagdhaus, Borlag genannt, in der Nähe der Zellen am Main. Er macht daraus ein Kloster und besetzt es mit den Menschen aus den Zellen. Dieses Kloster nennt er Kloster Neustadt (cloester Neuenstat) und seine Schwester Gisela gibt dem Kloster viele Güter.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Nordheim vor der Rhön (Northaim vor der Rone) zusammen mit anderen Gütern an Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) auf Wiederlösung.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra seinen Zehnt in Lahr (Lare) an Klaus vom Stein zu Altenstein (Stain). Valentin von Lichtenstein ( Liechtenstain) löst diesen Zehnt wieder ab und vereinbart mit Bischof Konrad von Thüngen, dass er seinem Bruder Hans Georg von Lichtenstein (Liechtenstain) die Hälfte am Zehnt überlässt, sobald dieser wieder Landbesitz hat.
Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet Thomas von Stein zum Altenstein (Stain) den Zehnten von Lahr (Lare); Valentin von Lichtenstein löst diesen wieder ab.