Bischof Johann von Grumbach verpfändet den Wald Creienberg, etliche gerodete Äcker und den Zehnt auf Lebenszeit an Heinrich, Martin und Veit von Lichtenstein (Liechtenstain). Laut Nachtragsschreiber sind auch das Gericht von Medlitz (Modlitz), Mürsbach (Mirspach) und das Geleit zu Bigen am Main (Bigen) betroffen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.
Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet mit Zustimmung von Bischof Lorenz von Bibra seinen Zehnt in Lahr (Lare) an Klaus vom Stein zu Altenstein (Stain). Valentin von Lichtenstein ( Liechtenstain) löst diesen Zehnt wieder ab und vereinbart mit Bischof Konrad von Thüngen, dass er seinem Bruder Hans Georg von Lichtenstein (Liechtenstain) die Hälfte am Zehnt überlässt, sobald dieser wieder Landbesitz hat.
Heinz von Lichtenstein (Liechtenstain) verpfändet Thomas von Stein zum Altenstein (Stain) den Zehnten von Lahr (Lare); Valentin von Lichtenstein löst diesen wieder ab.