Ein Gut in Lindenau im Amt Ebern (Lindenau im ambt Ebern) ist ein Lehen des Hochstifts. Ein späterer Schreiber nennt in diesem Zusammenhang auch Mürsbach (Mirspach), Merlach (Merlach), Muggenbach (Muchhenbach), Gemünda (Gemümden) und das Kloster Langheim (Lanckhaim Cl.).
Einst sind die Vogtei und das Gericht zu Baunach (Baunach) an die Herren von Heßberg (Hespurg) verpfändet gewesen. Bischof Otto von Wolfskeel löst das Pfand jedoch für 2000 Pfund Heller, die er an Konrad von Heßberg zahlt, wieder ab. Die Pfandablösung betrifft laut einem Nachtragsschreiber außerdem: Tambach (Tambach), Triebsdorf (Triebsdorff), Eicha (Aich), Schorkendorf (Schurkendorff), Witzmannsberg (Witzmanßberg), Hergramsdorf (Harmsdorff), Altenhof (Altenhoffen), Krumbach (Grumbach), Neundorf (Newendorff), Rothenberg (Rottenberg), Ober- oder Unterelldorf (Elndorff), Muggenbach (Muggenbach), Autenhausen (Uttenhausen), Boetz (Boetz dorff), Gleismuthhausen (Cleßmutshausen), Gemünda (Gemunden), Hackdorfhof Hakdorff), das Kloster Langheim (Lankhaim closter), Seßlach (Seslach), Truschenhof (Druschendorff), Messenfeld (Messenfeld), Mürsbach (Mirsbach), Rentweinsdorf (Rentweigsdorff) sowie die Zenten Ebern und Medlitz.
Riedenauer, Erwin: Ämter, Orte und Hintersassen im Hochstift Würzburg um 1530, in: Würzburger Diözesangeschichtsblätter 55 (1993) 249-266.
Karl von Liechtenstein (Carl von Liechtestain) gibt seine freien und eigenen Güter zu Mürsbach (Mirsbach) auf und übergibt diese an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Seine Söhne und Töchter empfangen diese Güter zu Lehen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Dorfgericht zu Mürsbach (Mirsbach) mit etlichen Gütern, dem Hofrat und anderem, wie den Verspruchleuten, an Apel von Liechtenstein (Apeln von Liechtenstain).
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den Wald Creienberg, etliche gerodete Äcker und den Zehnt auf Lebenszeit an Heinrich, Martin und Veit von Lichtenstein (Liechtenstain). Laut Nachtragsschreiber sind auch das Gericht von Medlitz (Modlitz), Mürsbach (Mirspach) und das Geleit zu Bigen am Main (Bigen) betroffen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt Johann Bigau (Hannsen Bigau) ein Haus im Dorf Mürsbach (Mirsbach), welches des Hochstifts Eigentum und sein Mannlehen ist, zu Zinslehen. Dafür übergibt Johann Bigau dem Hochstift ein Haus.
Den Zehnt von Merlach (Merlach) bei Andenhausen (Antenhausen), verkauft Herr Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) zusammen mit anderen Gütern an Dietrich von Gich ( ditzen von Guch).
Der Ritter Apel von Liechtenstein (Her Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietrich Gich) ein Haus, einen Halbhof und drei Hütten im Dorf Mürsbach (Mirsbach).
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fülbach) trägt einen Kleinzehnt in Wolfsbach (Wolfsbach) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Diesen übereignet er dem Hochstift. Dafür erhält Gottfried von Fulbach von Bischof Lorenz von Bibra die Erlaubnis des Hochstifts Fischwasser zu Mürsbach (Mirsbach) ein Leben lang zu nutzen. Darüber übergibt Gottfried von Fulbach ein Revers.
Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (Sigmund, der letzt Fuchs von Braitbach) ist der letzte männliche Nachkomme seiner Linie und stirbt im Jahr 1541. Er trägt verschiedene Lehen des Stifts Würzburg, die er aus lehensrechtlichen Gründen nicht seiner Frau und seinen acht Töchtern vererben kann. Deswegen legt er in einer öffentlichen Bekanntmachung mit Wissen Bischof Konrads von Bibra ein Jahr vor seinem Tod im Jahr 1540 fest, dass seine Frau und Töchter die Hälfte des Werts der Lehen in Geld erhalten sollen. Um die Frage, wer seine Lehenserben werden sollen, entbrennt nach seinem Tod zwischen seiner Witwe, ihrenTöchtern und den anderen drei Linien der Familie Fuchs, die alle das gleiche Wappen im Schild und auf dem Helm führen, ein Streit, der im Jahr 1545 beendet wird.