Fladingen
22.06.1482
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Exzerpt:
Acht Jare hernach vnd nemlich 1482 hat b. Rudolf genanten Graue Oten berurte stat, ambt vnd dörfere wider vfgeschriben vnd sie erboten die kaufsumma oder pfandschilling X m minder X fl. zuerlegen, das hat aber Graue Ot nit annemen wollen, ime wurden dann neben der haubtsum 1110 fl. auch bezalt, so hoch sich dann seinem vermainen nach, von der Zeit an, da sein vater Graue Georg das kauffgelt an gold erlegt nemlich im 1435 Jare, bis vff die Zeit des vffschreibens welchs, wie oblaut, im 1482 Jare beschehen, ist, das ist in 47 Jaren, das gold geergert haben vnd geringer worden sein solte, des wägert sich b. Rudolf aus furgewanten vrsachen, Vnd schlugen sich domprobst, dechant vnd Capitel in die sachen, vnd verschriben ime Graue Oten 600 fl. Reinischer werung fur solche ringerung in Zwaien Jaren zubezalen dargegen gabe b. Rudolf Inen auch ain brief sie derwegen schadlos zuhalten Actum Sabatho nach Albani, Anno 1482. Recepta in 3 lib. Contractuum Rudolfi fo 49d.
(am linken Rand: Muntz ergerung)
(Folgender Absatz ist durchgestrichen:) Ist der gulden des neunt tails daz ist 28 alt d. geringer worden in solcher Zeit obbestimbt.
Kommentar:
In einem Nachtrag schreibt Fries, dass der Wert eines Guldens in dem oben genannten Zeitraum um ein Neuntel gefallen sei. Dieser Nachtrag ist allerdings durchgestrichen, weil im darauffolgenden Eintrag noch einmal auf die Inflation eingegangen wird, sich dort allerdings eine andere Wertminderung findet als hier.
Die hier angegebenen Orte werden in einem voranstehenden Eintrag, bei dem es um die erste Verpfändung geht, bereits genannt.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1011, Folio: 227v, Schreiber: Lorenz Fries
Quellenverweis in der Hohen Registratur: Die angegebenen Quellen und Signaturen beziehen sich auf die archivalische Systematisierung des 16. Jahrhunderts. Diese entsprechen nicht den modernen Signaturen.
Liber 3 contractuum Rudolfi f. 49
Digitalisat: