Moritz Michel (Moritz Miche) aus Kleineibstadt (Clain Eybstatt) entschuldigt sich für das Stehlen von Geld.
Die Stadtgerichtsordnung von Würzburg beinhaltet Informationen und Anweisungen zu Gegenklagen, Feinen, Arresten, Ungehorsam, Fremdenverbot, Vorstand für Fremde, Kirchtor, Aufschub von Raten, Eid der Schöffen, Schadensansage, unbehütetem Vieh, Landwehr, Gemeingütern, Pfand, Abwege, Diebstahl, Leistungen, Einschreibungen von Rügenschreibern, Ungehorsam, Beweisen von Feldschäden, Schadensvertretungen, geistlichen Forderungen, Schadensbesichtigungen, Entscheiden, Geschworenen, öffentlichen Abgaben, Steinsetzung, Gerichtskosten, kleinen Freveln, fremden Mägden, Viehschäden, Landschäden, Lohn, der Nachlese von Ähren, Säuberung von Fischnetzen, zur Waide, promis, Jarhuttern annemung.
Die Handwerksordnung der Hutmacher findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: In dieser Ordnung finden sich Informationen zu der Anzahl der Lehrjahre, zum Erkennungszeichen des Standes, zum Marktbesuch, zur Abstimmung der Kaufleute, zum Innehaben eines Standes, zu gezogenen Hüten, Wollhüten, Wollmischungen, Kahlhüten, geteilten Hüten, gefärbten Hüten, ehelichen Gesellen, Diebstahl sowie der Anzahl an Gesellen. Die Nachtragshand fügt außerdem am Rand hinzu: Seidenhut, fremde Hutmacher, Religion, Meistergeld, Söhne der Meister, Meisterstück, Lösung des Meisterstücks, Verwerfung des Meisterstücks und richterliche Strafen für Hutmacher.]
Die Ordnung der Schröter findet sich in liber 2 contractuum Rudolfi. [Nachtragshand: Die Ordnung enthält Informationen zum Schröteramts, Richter, Kirchendienst, Löschung der Kirche, Säuberung von Kirche und Markt, der Verhaftung von Dieben, der Ersetzung von Schrötern, Strafe, Beleidigung, Prokurator, seeligerecht und Säuberung von schus.]
Die Arnsteiner Gerberordnung enthalten Informationen zu Rechten, Geld und Kindern von Meistern, geschworenen Meistern, zur Anzahl an Ackerland, zum ungerechten Fürkauf von Leder, Gemaiht Leder, Lederherstellung, zweierlei Handwerk auszuüben, zu Knechtenpflichten, ehelichen Knechten, Urkunden von Knechten, Abdeckern, Diebstahl, der Anzahl von Gesellen, Knechten im Lederhandel, dem Vorsteher der Lehrknechte, Buße sowie zur Verrechnung von Buße.
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Michael zu Saale (Michel zu Sale) stiehlt Güter von Johann Zentgraf aus Wittershausen (Hans Zentgrauen aus Widertaussen).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt fordert, dass Valentin Reinhard (Valtin Reinharte), der in Römershofen (Rennershouen) in einer Schlägerei eine blutige Verletzung verursachte, in Königsberg vor ein Zentgericht gestellt wird. Er ist sesshaft in Prappach (Brappach). Laut dem Bischof gibt es Verträge mit Sachsen über den Zent in Königsberg, weswegen er dann in drei Anklagepunkten bußfällig werden soll, nämlich Mord, Diebstahl und Vergewaltigung.
Anna Kuhn (anna kundlin) aus Lauda wird von Jakob Sattler (Jacoben Sattlern) aus Sindolsheim (Sundeltshaim) beschuldigt, die Hostien (Partikel des Sakraments) mitsamt der vergoldeten Kupferbüchse und dem überdeckten rotbraunen Mantel vor zwei Jahren aus der Pfarreikirche in Lauda entwendet, und diese in ihrem Haus unter dem Dach versteckt zu haben. Daraufhin wird sie gefoltert, doch Jakob Sattler widerruft seine Aussage öffentlich auf dem Pranger in Würzburg. Ihr wird eine Urkunde ausgestellt, die dies bestätigt.
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.