Johann von Vestenberg (Hanns von Vestenberg) besitzt ein Sechstel des genannten Getreide- und Weinzehnts. Er verkauft dieses an Jakob Heimburg (Jacob Hainburg), den Sohn des Doktor Gregor Heimburg (doctor Gregor) für ungefährt 325 Gulden. Den anderen Teil des Zehnts verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg Jakob Heimburg als Lehen.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.
Kaspar von Vestenberg (Caspar von vestenberg) und seine Brüder zu Breitenlohe (Braitenlohe) besitzen ebenfalls einen Teil des in den vorherigen Einträgen genannten Zehnts. Sie verkaufen ihn an Friedrich Esel (Fritz Esel), der ihn wiederum für 90 Gulden an Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) veräußert.
Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzt vier Teile an dem genannten Zehnt. Er stellt seinem Schwager Georg von Crailsheim (Georg von Cralshaim), dem Mann seiner Schwester, den Halbteil zu, der ihm von Bischof Rudolf von Scherenberg geliehen wurde. Der andere Teil, der Jakob als Lehen verliehen wurde, soll auch an Georg gehen, wenn Jakob ohne männliche Erben stirbt.
Wilhelm von Crailsheim (Crailshaim) und Jakob Heimburg (Hainburg) verkaufen ihren Kleinzehnt (zehendlin) zu Einersheim (Ainershaim), den sie vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen haben, sowie ihren Teil des Großzehnts zu Iphofen (Iphoven) an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die ihm von Wilhelm von Crailsheim und Jakob Heimburg verkauften Zehnten in Markt Einersheim (Ainershaim) und Iphofen (Iphoven) an die Domherren Johann von Allendorf (Allendorf), Propst zu St. Burkhard und Kanzler des Bischofs, sowie an Georg von Guttenberg (Gutenberg).
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.
Die beiden Schwager Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg (bede schwagere) tragen auch einen Zehnt zu Einersheim (ainershainh) als Lehen vom Stift Würzburg. Sie übergeben auch diesen Zehnt für 2000 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
In dem im vorigen Eintrag genannten Kaufbrief wird die Verteilung des Wein- und Getreidezehnts erläutert. Georg von Crailsheim (Georg von Krailshaim) und sein Schwager Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) besitzen vier Teile des Zehnts zu Iphofen (Iphouen), nämlich den Rumele Teil, den Heiden-Teil, den der Vestenberg von Breitenlohe und ein Drittel des Teils von Leonhard von Vestenberg (Lenhart von Vestenberg). Man hat 24 Eimer Wein in der "Teilküfe" und 24 Malter Getreide auf der Tenne. Es folgt eine Aufschlüsselung der Anteile: Der Rume-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 8 Malter Getreide. Der Heiden-Teil beträgt 5 Eimer Wein und 5 Malter Getreide. Der Teil der Vestenberg von Breitenlohe beträgt 4 Eimer Wein und 4 Malter Getreide. Das Drittel von Leonhard von Vestenberg beträgt 2 Eimer Wein und 2 Malter Getreide. Fries bemerkt, dass die restlichen 2 Drittel von Leonhard von Vestenberg 1528 von Kaspar von Vestenberg an Bischof Konrad von Thüngen verkauft werden. Außerdem verweist er auf den im vorigen Eintrag beschriebenen Verkauf dieser Teile des Zehnts durch Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg an Rudolf von Scherenberg.