Die Leibeigenen, die zum Haus Bütthard (Buthert) gehören, sitzen nicht alle in diesem Amt, sondern auch in anderen Würzburger Dörfern oder in Orten, die nicht der Herrschaft des Hochstifts unterstehen.
Weibliche Leibeigene, die zum Haus Bütthard gehörten, müssen jährlich ein Leibhuhn abgeben. Nach ihrem Tod erhält der Leibherr das beste Kleid.
Wenn ein fremder Leibeigener sich im Gebiet des Hauses Bütthard (Buthert) niederlässt und innerhalb von Jahr und Tag von seinem Leibherren gefordert wird, muss er zurückgewiesen werden. Hält der Leibherr diese Frist jedoch nicht ein, untersteht der Leibeigene dem Hochstift Würzburg. Desgleichen wird verfahren, wenn ein Leibeigener des Hauses Bütthard in eine andere Herrschaft zieht.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg einen Hof im Dorf Allersheim (Aldershaim Guntershof genant) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim (Mergethaim) erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen hatten. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lihental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Ein späterer Schreiber betont in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe tragen Bischof Dietrich von Homburg verschiedene Gefälle in Apfelbach (Apfelbach) im Amt Markelshaim (Marcoltshaim) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) zu Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines größeren Gütertausches, bei welchem der Deutsche Orden von denen von den Hohenlohe den Zehnt zu Mergentheim erhält, den diese vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehabt haben. Im Gegenzug erhält das Hochstift Güter, Zinsen, Gülten, Gefälle und Nutzrechte in Lichtel (Lichental), Weikersheim (Weikhartshaim), Groß-/Kleinharbach (Hartbach), Stuppach (Stubach), Stalldorf (Staldorff), Allersheim (Aldershaim), Althausen (Eltershaim), Bütthard (Butert), Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Der Schreiber vermerkt in diesem Zusammenhang, dass die Deutschherren gegen die Ungläubigen kämpfen sollen.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim) verkauft den Vorhof des Schlosses Unterbalbach (Balbach) nebst Schweinestall, Scheune, Kelterhaus und einem Weingarten samt Kleinzehnt, Gülten, Zinsen und Gefällen in Unterbalbach, Königshofen (Konigshoven), Edelfingen (Otelfingen), Dörzbach (Dortzbach), Oesfeld (Oesfeld), Bütthard (Buthert), Wachbach (Wachbach), Krautheim (Crautheim), Pülfringen (Bulferickhaim), Königheim (Kunickheim) und Unterschüpf (untern Schipf) für 1500 Gulden an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Heinz Stark (Stark) aus Sachsenflur (Sachsenfluer), der zum Haus Bütthard (Buthart) gehört, wird für drei Jahre aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die männlichen Leibeigenen des Hauses Bütthard müssen zusammen 60 Gulden im Jahr als Leibbede entrichten. Nachdem ihre Anzahl von ehemals um die 60 Männer auf 50 Männer um das Jahr 1500 gesunken ist, wird die Summe auf 50 Gulden verringert. Obwohl die Leibeigenen unterschiedlich viel entrichten müssen, erreicht ihre Abgabe nicht die Höhe von 50 Gulden, da viele der Leibeignen verarmt sind. Deswegen setzt Bischof Lorenz von Bibra fest, dass jeder Leibeigene, der Besitz im Wert von über 100 Gulden habe, vier neue Pfund als Bede leisten solle. Je nach Besitz muss jeder Leibeigene mehr oder weniger geben.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".