Die männlichen Leibeigenen des Hauses Bütthard müssen zusammen 60 Gulden im Jahr als Leibbede entrichten. Nachdem ihre Anzahl von ehemals um die 60 Männer auf 50 Männer um das Jahr 1500 gesunken ist, wird die Summe auf 50 Gulden verringert. Obwohl die Leibeigenen unterschiedlich viel entrichten müssen, erreicht ihre Abgabe nicht die Höhe von 50 Gulden, da viele der Leibeignen verarmt sind. Deswegen setzt Bischof Lorenz von Bibra fest, dass jeder Leibeigene, der Besitz im Wert von über 100 Gulden habe, vier neue Pfund als Bede leisten solle. Je nach Besitz muss jeder Leibeigene mehr oder weniger geben.