Die Leibeigenen, die zum Haus Bütthard (Buthert) gehören, sitzen nicht alle in diesem Amt, sondern auch in anderen Würzburger Dörfern oder in Orten, die nicht der Herrschaft des Hochstifts unterstehen.
Weibliche Leibeigene, die zum Haus Bütthard gehörten, müssen jährlich ein Leibhuhn abgeben. Nach ihrem Tod erhält der Leibherr das beste Kleid.
Wenn ein fremder Leibeigener sich im Gebiet des Hauses Bütthard (Buthert) niederlässt und innerhalb von Jahr und Tag von seinem Leibherren gefordert wird, muss er zurückgewiesen werden. Hält der Leibherr diese Frist jedoch nicht ein, untersteht der Leibeigene dem Hochstift Würzburg. Desgleichen wird verfahren, wenn ein Leibeigener des Hauses Bütthard in eine andere Herrschaft zieht.
Schloss und Amt Bütthard (Buthert) ist einst im Besitz der Grafen von Hanau gewesen. Ulrich von Hanau übereignet Schloss und Amt mit den dazugehörigen Dörfern, Weilern, Leibeigenen, Gütern und anderen Rechten an Bischof Gerhahrd von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug verleiht dieser dem Grafen das trimbergische Gericht von Schlüchtern (Sluchteren) und das Gericht von Altenhaßlau bei Gelnhausen (Hasela bei Gailnhausen) als Mannlehen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Heinrich von Seckendorf (Seckendorff), genannt Aberdar, dient Bischof Johann von Brunn über viele Jahre hinweg, unter anderem in dem Zug gegen die Hussiten und in der Auseinandersetzung mit den Städten. Da jener hierbei viele Pferde verloren hat, verpfändet ihm Bischof Johann für die geleisteten Dienste und erlittenen Schäden das Amt Bütthard (Buthert) für 1000 Gulden.
Bischof Gottfried von Limpurg leiht 1000 Gulden von Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) und löst damit das Amt Bütthard (Buthert) von Heinrich von Seckendorf (Seckendorf) wieder ab. Da sich die Schulden bei Friedrich von Seldeneck insgesamt auf 2265 Gulden und 52 Pfennige belaufen, setzt der Bischof diesen als Amtmann von Schloss und Amt Bütthard ein.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Kilian von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Bütthard (Buthert) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.
Heinz Stark (Stark) aus Sachsenflur (Sachsenfluer), der zum Haus Bütthard (Buthart) gehört, wird für drei Jahre aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die männlichen Leibeigenen des Hauses Bütthard müssen zusammen 60 Gulden im Jahr als Leibbede entrichten. Nachdem ihre Anzahl von ehemals um die 60 Männer auf 50 Männer um das Jahr 1500 gesunken ist, wird die Summe auf 50 Gulden verringert. Obwohl die Leibeigenen unterschiedlich viel entrichten müssen, erreicht ihre Abgabe nicht die Höhe von 50 Gulden, da viele der Leibeignen verarmt sind. Deswegen setzt Bischof Lorenz von Bibra fest, dass jeder Leibeigene, der Besitz im Wert von über 100 Gulden habe, vier neue Pfund als Bede leisten solle. Je nach Besitz muss jeder Leibeigene mehr oder weniger geben.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.