Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.