Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Bastian Geyer (Geyer) Amt und Burg Ingolstadt sowie die Dörfer Allersheim (Allershaim) und Heroße (Herrose), die ebenfalls im Ochsenfurter Gau liegen, für 7000 Gulden. Diesen Besitz muss er jedoch vom Würzburger Bischof als Lehen empfangen. Von diesem Verkauf sind zudem Rechte bezüglich des geistlichen Landgerichts ausgenommen.
Das Amt Bütthard (Buthart) wird für 15 Jahre an Bastian Geier zu Giebelstadt (Geyer zu Gibelstatt) verpfändet. In einem Revers verpflichtet er sich, die Untertanen nicht mit höheren Abgaben zu belasten als bisher üblich. Die Bewohner von Euerhausen (Euerhausen), Höttingen (Hottingen) und Gützingen (Gutzingen), die bisher fünfeinhalb Tage Frondienst im Jahr leisten mussten, sollen nach Kenntnisnahme der Räte den Hof des Pfandherrn in Giebelstadt (Gibelstatt) bis zum Jahresende bewirtschaften und im Herbst die Aussaat vornehmen, aber keine weiteren Verpflichtungen mehr haben. In den folgenden Jahren bis zum Ende der Pfandherrschaft sollen sie pro Jahr drei und die Söldner zwei Tage Frondienst in Giebelstadt leisten, und sind dafür von den bisherigen fünfeinhalb Tagen Frondienst in Bütthard befreit. Nach dem Ende der Pfandherrschaft soll wieder die althergebrachte Regelung greifen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schließt einen Vertrag zwischen Bastian von Geyer (Geier) und dessen Untertanen zu Allersheim (Aldershaim). Sie müssen die Frone, die sie ihm jährlich in das Ingolstädter Schloss zu entrichten haben, in Giebelstadt abliefern, solange das Schloss umgebaut wird oder falls es verkauft werden sollte.