Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.
Wie sich Bischof Rudolf von Scherenberg mit Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen) verträgt, was er ihm für die Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) gibt und wie Dietrich verspricht, sich vom Hochstift Würzburg eigene Güter für 600 Gulden zu Mannlehen geben zu lassen, ist registriert.