König Adolf von Nassau verpfändet Sommerhausen (Somerahausen) und Winterhausen (Winterahausen) an Bischof Manegold von Neuenburg. Die beiden Orte liegen sich südlich von Eibelstadt (Eivelstat) diesseits und jenseits des Mains gegenüber; ihre Namensgebung geht auf die Patrozinien St. Bartholomäus bzw. St. Nikolaus zurück, welche jeweils im Sommer bzw. Winter gefeiert werden.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Walter von Seckendorff (Walther von Sekendorf) leiht Bischof Manegold von Neuenburg 400 Pfund Haller. Damit löst der Bischof Markt Bibart (Bibert) von Herrn Albrecht von Hohenlohe-Uffenheim (Albrechten von Hohenlohe) ab und verpfändet es für die 400 Pfund Haller an Walter von Seckendorff auf Wiederlösung.
Die Herren im Hochstift Würzburg beschließen, dass kein Einwohner des Herzogtums zu Franken von einem fremden Gericht geladen und verurteilt werden darf. Ein mögliches Urteil solle keine Verbindlichkeit im Herzogtum besitzen. An diesem Beschluss wirken unter anderem Graf Ludwig von Rieneck und der Landvogt Albrecht von Hohenlohe mit.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wieland, Michael: Beiträge zur Geschichte der Grafen, Grafschaft, Burg und Stadt Rieneck, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 20,1 (1870), S. 61-638.