Die Herren im Hochstift Würzburg beschließen, dass kein Einwohner des Herzogtums zu Franken von einem fremden Gericht geladen und verurteilt werden darf. Ein mögliches Urteil solle keine Verbindlichkeit im Herzogtum besitzen. An diesem Beschluss wirken unter anderem Graf Ludwig von Rieneck und der Landvogt Albrecht von Hohenlohe mit.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Wieland, Michael: Beiträge zur Geschichte der Grafen, Grafschaft, Burg und Stadt Rieneck, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 20,1 (1870), S. 61-638.