Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Die Nachtragshand gibt an, wo Informationen darüber zu finden sind, zu welcher Übereinkunft die Bischöfe zu Würzburg mit dem Domkapitel zu Würzburg in Bezug auf die Regalien, die mit der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) verbunden sind, gekommen sind
Bischof Gerhard von Schwarzburg verleiht das Truchsessenamt an die Brüder Johann und Dietrich Witzleben (Hannsen vnd dietzen von Witzleuben) nach Aussterben der Romrods, die das Amt zuvor zu Mannlehen hatten. Es heißt nun aber Oberküchenmeisteramt.
Johann von Brunn gibt seinem Schwager Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart von Kirchaim) und seiner Schwester Susanne von Brunn (seine schwester Susanne) einen Brief über 1600 Gulden, die sie in 4 Jahren zu Iphofen (Jphouen) einnehmen sollen. Das ergibt eine Summe von jährlich 400 Gulden. Sie erhalten die genannte Summe.
Kaiser Friedrich III. verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg und seinen Nachfolgern im Amt einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt ) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Diese Verleihung an den Bischof an Stelle des Domkapitels geschieht auf Bitte von Sigmund II., Heinrich XII., Georg II. und Sebastian Marschall von Pappenheim (Sigmundt Hainrich Georg vnd Sebastian an Marshalk zu Boppenhaim), die diese Lehen bisher zu Reichslehen tragen, da ihre Vorfahren diese zunächst für eine erhebliche Gesamtsumme dem Domkapitel verpfändet und anschließend wieder abgelöst haben. Die Verleihung dieses Regals, das anschließend in die bestehenden Regalien des Hochstifts integriert werden soll, soll zunächst gesondert geschehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst in hohem Alter ein Schreiben und schickt Heinrich von Lichtenstein (Haugen von Lichtenstain), welcher Domherr von Würzburg ist, und Konrad von Schaumberg (Contzen von Schamberg) mit diesem zu König Maximilian I. (Konig Maximilian) nach Memmingen (Memmingen). In diesem Brief steht, dass er selbst wegen seines Alters zu schwach ist, um persönlich zum König zu kommen und die Regalien zu empfangen. Auch bittet der Bischof den König darum, ihm die Regalien, Lehen und Weltlichkeiten anstelle seines Kapitels dem Domstift zu Würzburg zu übergeben und einen Teil an die Vogtei zu Eibelstadt (Euelstat) zusammen mit einem Weingarten, welcher an der Zau liegt, und allen Zugehörungen zu Lehen zu geben. Der König bestätigt dies und dass davon keine Mannschaften, Herrschaften, Lehenschaften, Ehren, Rechte und Gerichte ausgenommen sind. Zudem bekommt das Domkapitel einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt mit dem Weingarten an der Zau gelegen samt den Zugehörungen. Die Gesandten und Herrscher legen im Beisein des Königs ein Gelübde im Namen des Bischofs ab. Der König schickt den Brief mit einem Befehl zurück, dieser beinhaltet, dass alle Untertanen des Stifts Würzburg, egal in welchem Stand diese sind, Bischof Rudolf von Scherenberg als ihren rechten Herren in allen Angelegenheiten, welche die Regalien, das Lehensgericht und die Herrlichkeiten anbelangen, ihm gegenüber gehorsam sein sollen. Die Strafe für Nichtbeachtung beträgt 60 Mark. Bischof Lorenz von Bibra schreibt darüber, wie Bischof Rudolf von Scherenberg seine Lehen empfängt.
König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.