König Maximilian I. verleiht Bischof Lorenz von Bibra an Stelle des Domkapitels einen Teil der Vogtei zu Eibelstadt (Eyuelstatt) samt einem Weingarten an der Zenn (Zan) und dessen Zugehörungen als Reichslehen. Hierfür soll der Bischof in Ausübung seiner Pflicht dem Kaiser und dem Reich verbunden sein und dienen. Der Bischof soll zwar das Reichslehen für das Domkapitel innehaben, dem Domkapitel wird es aber gestattet, dieselben Lehen im Notfall zur eigenen Versorgung und Finanzierung heranzuziehen.