Der Bischof von Würzburg muss die Precisten verteilen. Es liegen drei mögliche Entwürfe der Verteilung vor.
Das Kloster Himmelspforten bei dem Dorf Himmelsstadt am Main gelegen wird von Bischof Hermann von Lobdeburg gestiftet für geistliche Jungfrauen, die Gott, seiner Mutter Maria, St. Kilian und seiner Gesellschaft nach der Benediktinerregel dienen sollen. Dem Bischof und seinen Nachfolger wird das Patronatsrecht und die Bischofsrechte vorbehalten. Den Schwestern wird gestattet ihre Äbtissin selbst nach ihren Ordensregeln zu wählen. Der Abt von Ebrach soll bei Bedarf dem Kloster vorstehen. Die Äbtissin des Kloster soll dem Bischof von Würzburg Gehorsam leisten. Der Bischof von Würzburg soll auch die Äbtissin in ihr Amt einführen, die Kleriker ordinieren, die Altare weihen und die Sakramente spenden. Niemand anderem ist dies zu gestatten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bischofs. Der Priester des Ordens soll weltliche Kleidung tragen und vom Konvent gewählt sein, dem Bischof vorgeschlafen werden und von diesem auch investiert werden.
Bischof Manegold von Neuenburg übereignet das Lehensgut in Hergolshausen (Hergoldshausen ) auf Bitte des Volker von Bernrode (volgere von Bernrode) dem Kloster Himmelspforten. Die Äbtissin tauscht ein Gut zu Garstadt (Garstat) mit dem Volker von Bernrode. Volker von Bernrode wiederum gibt das Gut zusammen mit 8 Morgen Weingarten in Münster (Munster) und Bühler (Büler) dem Stift und erhält es als Lehen vom Stift zurück.
Das Kloster ist später aus verschiedenen Ursachen von Himmelstadt zwischen Würzburg und Zell verschoben worden. Dieses Kloster Himmelpforten hat einen Hof zwischen Lautenbach und Zellingen (zellungen) gelegen. Darauf gebührt dem Stift Würzburg Legepfennig, Herbergsrecht, Dienst und Atzung. Dieser Hof wird zerstört und niedergebrannt. Deshalb befreien der Dechant und das Domkapitel als Inhaber des Amtes Karlburg den Hof für mehrere Jahre von diesen Belastungen.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters Himmelspforten in Himmelstadt (Himelstat) von jeglichen Verpflichentungen für viele Jahre.
Das Stift Würzburg gibt einen Zehnten in der Schottenau außerhalb der Stadt Würzburg an Heinrich von Thunfeld (Haintz von Thunueld) zu Lehen. Dieser verkauft ihn an die Äbtissin von Himmelspforten Margaretha IV. Trabet (Abbtissin vnd Conuent zur Himelpforten ) und das Konvent zu Himmelspforten und übereignet ein Viertel des Zehnts an Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn übereignet ein Grundstück auf dem Judenplatz, welches Geis von Wertheim (Geis von Werthaim) vom Stift Würzburg als Lehen hat, dem Kloster Himmelpforten und befreit dieses.
Bischof Lorenz von Bibra, das Domkapitel, der Bürgermeister sowie der Rat und die Gemeinde Würzburg kommen zusammen, um sich erneut dem Bau einer Mühle zu widmen. Auf Rat der beteiligten Werkleute soll die neue Mühle am Main entweder am Kloster Himmelspforten, oder über- beziehugnsweise unterhalb des Steinberges gebaut werden. Bischof Lorenz von Bibra finanziert eine Hälfte des Baus, die andere Hälfte übernehmen das Domkapitel und die Stadt Würzburg. Nach dem Ausbau der Mühle werden die Nutzungsrechte und die Einnahmen gleichermaßen unter den Stiftern aufgeteilt. Bischof Lorenz von Bibra holt für den Bau der Mühle Handwerker von außerhalb nach Würzburg und hört auf den Rat derselben, bezüglich des Bauortes der neuen Mühle.
Die Äbtissin Kunigunde Selnen (Kunigund) verkauft ihr Eigentum am Kloster Himmelpforten zusammen mit Zins und Gült von Rohrsee (Rrenseher), welche sie auf einigen Höfen, Gütern und Huben inne hat, an Bischof Konrad von Bibra für 60 Gulden.