Volker von Bernrode (Volcker von Bernrode) gibt Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift ein Gut in Garstadt (Garstat), das er als Lehen wieder zurückerhält.
Bischof Manegold von Neuenburg übereignet das Lehensgut in Hergolshausen (Hergoldshausen ) auf Bitte des Volker von Bernrode (volgere von Bernrode) dem Kloster Himmelspforten. Die Äbtissin tauscht ein Gut zu Garstadt (Garstat) mit dem Volker von Bernrode. Volker von Bernrode wiederum gibt das Gut zusammen mit 8 Morgen Weingarten in Münster (Munster) und Bühler (Büler) dem Stift und erhält es als Lehen vom Stift zurück.
Der Zoll in Hergolshausen (Hergoldshausen) wurde von Bischof Manegold an den Würzburger Bürger Heinrich Staudigel (Hainrich Staudigel) für 200 Pfund Haller verpfändet. Diese kauft Albrecht von Heßberg (her Albrecht von Hespurg) mit Erlaubnis von Bischof Albrecht von Hohenlohe unter Vorbehalt der Wiederauslösung.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft von Johann Gleck (Hanns Gleck) aus Hergolshausen (Hergoldshausen) die Gaststätte und ein Gut in Hergolshausen ab für 126 Gulden.
Michael von Schwarzenberg (Michael Her zu Schwartzenberg) stellt etliche Ansprüche und Forderungen an Bischof Lorenz von Bibra. Dabei geht es um 100 Malter Korn, 15 Malter Milch, 50 Malter Hafer, vier Zentner bachen, etliche Malter Erbsen, vier Beete, etliche kirchliche Kleinode und Glocken, 12000 Pfeile, ein Burggut bei der Badestube und ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck), drei Malter Gülte eines Hofs zu Rundelshausen (Runtelshausen), eine Schankstätte zu Hergolshausen (Hergoltzhausen), eine Schankstätte zu Geldersheim (Geltenheim) samt Garten, ein Fischwasser an der Saale (Sal) im Amt Trimberg (Trimperger), etliche Wiesen bei diesem Fischwasser, einen Teil des Hafens zu Bad Kissingen (Kissig), eine Mühle zu Bad Kissingen, sechs Äcker bei Langendorf (Langendorff) am Gersberg gelegen, etliche weiter Äcker und Wiesen, ein Burggut zu Trimberg bei der Brücke, ein Burggut in der oberen Niederburg (ober niderburg), 14 Äcker Korn, drei Äcker Gerste und sieben Äcker Weizen. Dies alles soll Bischof Lorenz von Bibra bei der Befreiung Wernecks und anderswo eingenommen haben. Der Bischof beklagt sich darüber und sagt, dass die Burggüter des Hochstifts nicht zu Mannlehen verliehen sind und das der von Schwarzenberg ihm 200 Gulden schuldig ist. Diese Streitigkeiten werden von Domprobst Georg von Bibra (Jorg von Bibra) und Anton von Bibra (anthon von Bibra) geschlichtet. Der Bischof soll Michael von Schwarzenberg zu den 200 Gulden noch weitere 500 geben.