In Schlüchtern (Schlüchteren) gibt es ein Benediktinerkloster, das innerhalb der Grenzen von Buchschlag (Buchen) und unter der Grafschaft Hanau liegt.
In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
In der Stadt Homburg am Main (Hohenburg ain stat am Main) hat es früher ein Benediktinerkloster gegeben, welches König Pippin dem Heiligen Burkhardt übergeben hatte. Als dieser zum Bischof von Würzburg wurde, übergab Pippins Sohn Karl der Große das Kloster dann dem Stift Würzburg. Diese Übergabe wurde später immer wieder von seinen Nachkommen bestätigt: 993 durch König Otto II., 999 durch Kaiser Otto III., 1003 durch König Heinrich II., 1026 durch König Konrad II.
Das Kloster Himmelspforten bei dem Dorf Himmelsstadt am Main gelegen wird von Bischof Hermann von Lobdeburg gestiftet für geistliche Jungfrauen, die Gott, seiner Mutter Maria, St. Kilian und seiner Gesellschaft nach der Benediktinerregel dienen sollen. Dem Bischof und seinen Nachfolger wird das Patronatsrecht und die Bischofsrechte vorbehalten. Den Schwestern wird gestattet ihre Äbtissin selbst nach ihren Ordensregeln zu wählen. Der Abt von Ebrach soll bei Bedarf dem Kloster vorstehen. Die Äbtissin des Kloster soll dem Bischof von Würzburg Gehorsam leisten. Der Bischof von Würzburg soll auch die Äbtissin in ihr Amt einführen, die Kleriker ordinieren, die Altare weihen und die Sakramente spenden. Niemand anderem ist dies zu gestatten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bischofs. Der Priester des Ordens soll weltliche Kleidung tragen und vom Konvent gewählt sein, dem Bischof vorgeschlafen werden und von diesem auch investiert werden.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnt und das weltliche Gericht zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) an den Abt Wolfard I. (abt waltern) und den Konvent des Kloster Michelsberg zu Bamberg (Bamberg).
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.