In Schlüchtern (Schlüchteren) gibt es ein Benediktinerkloster, das innerhalb der Grenzen von Buchschlag (Buchen) und unter der Grafschaft Hanau liegt.
In Murrhardt (Murrhart) liegt ein Benediktinerkloster, zwei Meilen hinter der Stadt Schwäbisch Hall (Hall am Kocher) innerhalb der Grenzen von Franken und Schwaben gelegen. Dort versammelt der Heiligen Bonifatius (S Bonifacico), der erste Erzbischof zu Mainz, etliche andächtige Brüder und baut ihnen Zellen, in denen sie von der Welt abgeschieden sind und dem allmächtigen Gott ungehindert dienen können. Pippin der Jüngere (Witwin, sunst pipin genant), ein König der Franken, befiehlt dem Heiligen Burkhard, dem ersten Bischof von Würzburg, diese Mönche und Zellen in klösterliche Zucht zu verwalten. Dies geschieht jedoch, bevor er Bischof ist. Diesen Befehl übergibt später sein Sohn, Karl der Große im ersten Jahr seiner Regierung, als Burkhard Bischof von Würzburg ist.
Zu Lebzeiten Bischof Wolfgars im Jahr 815 stiften Graf Megingaud der Jüngere (Mainguten) aus Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der Thauber) und seine Frau Imma (vmbina) das Kloster Münsterschwarzach (Schwartzach), wofür sie ihr Schloss umbauen. In diesem Kloster sitzen viele Benediktinermönche, von denen fast alle adelig sind. Der erste Abt heißt Benedikt (Benedictus). Das Kloster wird zu Ehren Marias und der Heiligen Sebastian und Felicitas geweiht. Als das Kloster nach einigen Jahren durch Feuer Schaden nimmt und verfällt, wird es von neuem erbaut und erneut Maria und der Heiligen Felicitas und ihren Söhnen geweiht. Megningaud, seine Frau und ihre zweite Töchter Dietrat (dietrat) verwalten das Kloster und besitzen darin eine Wohnung, in der sie einen Teil des Jahres wohnen und den Gottesdienst besuchen. 841 übergibt Dietrat Bischof Gozbald, der Neffe des dritten Würzburger Bischofs und Grafen zu Rothenburg Megingaud ist, das Kloster Münsterschwarzach. Eine Bedingung dafür ist, dass sie und Hildegard (Hiltegarten), die Tochter von König Ludwig dem Deutschen, das Kloster bis zu ihrem Tod leiten und es erst danach an das Hochstift Würzburg fällt. Dies ist so auch in Konig Ludwigs donation festgehalten.
In der Stadt Homburg am Main (Hohenburg ain stat am Main) hat es früher ein Benediktinerkloster gegeben, welches König Pippin dem Heiligen Burkhardt übergeben hatte. Als dieser zum Bischof von Würzburg wurde, übergab Pippins Sohn Karl der Große das Kloster dann dem Stift Würzburg. Diese Übergabe wurde später immer wieder von seinen Nachkommen bestätigt: 993 durch König Otto II., 999 durch Kaiser Otto III., 1003 durch König Heinrich II., 1026 durch König Konrad II.
Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Das Kloster Himmelspforten bei dem Dorf Himmelsstadt am Main gelegen wird von Bischof Hermann von Lobdeburg gestiftet für geistliche Jungfrauen, die Gott, seiner Mutter Maria, St. Kilian und seiner Gesellschaft nach der Benediktinerregel dienen sollen. Dem Bischof und seinen Nachfolger wird das Patronatsrecht und die Bischofsrechte vorbehalten. Den Schwestern wird gestattet ihre Äbtissin selbst nach ihren Ordensregeln zu wählen. Der Abt von Ebrach soll bei Bedarf dem Kloster vorstehen. Die Äbtissin des Kloster soll dem Bischof von Würzburg Gehorsam leisten. Der Bischof von Würzburg soll auch die Äbtissin in ihr Amt einführen, die Kleriker ordinieren, die Altare weihen und die Sakramente spenden. Niemand anderem ist dies zu gestatten ohne ausdrückliche Erlaubnis des Bischofs. Der Priester des Ordens soll weltliche Kleidung tragen und vom Konvent gewählt sein, dem Bischof vorgeschlafen werden und von diesem auch investiert werden.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Zehnt und das weltliche Gericht zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) an den Abt Wolfard I. (abt waltern) und den Konvent des Kloster Michelsberg zu Bamberg (Bamberg).
Bischof Otto von Wolfskeel versetzt das Zehntrecht des Hochstifts und das weltliche Gericht über alle Einwohner und Güter zu Rattelsdorf (Rattelsdorff) und zu Medlitz (Meslitz), seien sie besucht oder unbesucht, sowie in dem Gebiet der in dortigen Mark für 400 Pfund Haller an das Benediktinerkloster Michelsberg (closters auf dem Munchberg) zu Bamberg (Bamberg) und dessen Abt Wolfard. Bischof Albrecht von Hohenlohe erhöht die Summe um 400 Pfund auf eine Gesammtsumme von 1000 Pfund Haller würzburgischer Währung, die er sich vom Abt des Klosters leiht, um die Schulden des Sohns seines Bruders Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlachen von Hohenlohe) zu begleichen. Nach dieser Abmachung erfolgt die Zahlung in Abstimmung mit dem Domkapitel jedoch in Hellern, goldenen Pfennigen, goldenen und silbernen Turnosen und anderen Münzen. Dem Abt und seinen Nachfolgern ist die Ablösung gestattet.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.