König Otto II. schenkt Bischof Poppo II. von Würzburg zu Ehren des Heiligen Kilians, des Bischofs der Ostfranken, die Kirche St. Martin in Forchheim (Die Kirchen bei Forchaim zu Sant Martin genant) mit all ihren Filialkirchen, Leibeigenen, Gütern und weiteren Zugehörungen.
Alle Untertanen, Lehensmänner des Stifts Würzburgs sowie die Angehörigen des Stifts und alle Güter darin sind von der Gerichtsbarkeit fremder Gericht befreit. Dieses Privileg wird von König Otto III. bestätigt. Sobald Otto III. Kaiser wird, bestätigt er das Privileg, das bereits von Kaiser Otto I. und Otto II. verliehen wurde, erneut.
In der Stadt Homburg am Main (Hohenburg ain stat am Main) hat es früher ein Benediktinerkloster gegeben, welches König Pippin dem Heiligen Burkhardt übergeben hatte. Als dieser zum Bischof von Würzburg wurde, übergab Pippins Sohn Karl der Große das Kloster dann dem Stift Würzburg. Diese Übergabe wurde später immer wieder von seinen Nachkommen bestätigt: 993 durch König Otto II., 999 durch Kaiser Otto III., 1003 durch König Heinrich II., 1026 durch König Konrad II.