König Otto II. schenkt Bischof Poppo II. von Würzburg zu Ehren des Heiligen Kilians, des Bischofs der Ostfranken, die Kirche St. Martin in Forchheim (Die Kirchen bei Forchaim zu Sant Martin genant) mit all ihren Filialkirchen, Leibeigenen, Gütern und weiteren Zugehörungen.
Auf Bitte Bischof Heinrichs I. gibt König Heinrich II. dem neuen Stift Haug die Abtei zu Forchheim und die beiden Dörfer Erlangen (Erlangen) und Egloffstein (Eglofstain).
Nachdem Bischof Heinrich I. von Würzburg, ein geborener Graf von Rothenburg ob der Tauber, 1002 das Stift St. Johannes der Täufer zu Haug erbaute, weihte und stiftete, schenkt König Heinrich II., der danach Kaiser wird und in Bamberg begraben ist, auf Bitten des Bischofs das Kloster St. Martin von Forchheim (das closter vnd Abbtei zu Forchaim) mit ihren Dörfern, Leibeigenen und Gütern und besonders die beiden Dörfer Erlangen und Eggolsheim, die im Radenzgau liegen (die bede dörfere Erlangen, vnd Egolueshaim im Ratensgaw gelegen), zusammen mit allen anderen Zugehörungen, Gewässern, Wäldern, Weinbergen und Weiden im Umkreis von einer Wegmeile dem Stift Haug.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.
Meister des Seiler-Handwerks aus Haßfurt (Hasfurt), Ebern (Ebern), Gerolzhofen (Geroltzhofen), Münnerstadt (Munerstat), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen), Volkach (volckach), Seßlach (Seslach), Coburg (Coburg), Königsberg in Bayern (Konigsberg), Lohr am Main (Loer), Tauberbischofsheim (Bischofsheim an der thauber), Schweinfurt (Schweinfurt), Bamberg (Bamberg), Forchheim (vorcheim), Kitzingen (Kitzingen) und Neustadt an der Aisch (Newenstat an der Eisch) beklagen bei Bischof Rudolf von Scherenberg, dass es durch ausländische Seiler zu Unordnungen kommt, die es zuvor nicht gegeben hat. Sie beziehen sich besonders auf die Steuern und falsche Seile. Die Meister bitten den Bischof ihnen eine Ordnung und Freiheit zu geben. Rudolf von Scherenberg geht der Bitte nach und verordnet, dass sein Hofmeister der Sprecher und Richter der Seiler sein soll.
Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Markgraf Albrecht II. Alcibiades schließen auf Vermittlung des Domkapitels folgenden Vertrag: Der Markgraf solle von kriegerischen Handlungen gegen das Hochstift absehen und alle Forderungen gegen Würzburg fallen lassen. Im Gegenzug ist vorgesehen, dass Bischof Melchior dem Markgrafen 220.000 Gulden in Münzen zahle und die Schulden des Markgrafen in Höhe von 300.000 Gulden übernehme. 100.000 Gulden sollen am 09. Juni 1552 und die übrige Summe am 01. Juli 1552 in Forchheim (Vorchheim) gezahlt werden. Zudem müsse das Hochstift Würzburg auf den Erbschutz über das Kloster Ebrach (Kloster Ebrach) verzichten, den Konrad von Thüngen erwirkt hatte. Mit dieser Vereinbarung solle die Zwietracht zwischen dem Hochstift und dem Markgrafen beendet werden. Albrecht II. Alcibiades sichert zu, das Hochstift in Zukunft nicht mehr zu überfallen, sondern zu schützen.