Bischof Wolfram von Grumbach setzt Rechte für das Kloster Münsterschwarzach und dessen Dörfer fest und freit etwas.
Herr Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe) verkauft seine Gülte und Güter zu Volkach an das Stift Würzburg und bestätigt dies mit Mund, Hand und Halm.
Die Herren Ritter Zollner von Halberg, die Brüder Konrad und Wilhelm (her Conrad vnd Wilhelm die zollere gebruedere ritere), leihen Bischof Johann von Egloffstein 600 Gulden, die er ihnen zu der vorherigen Summe von 3000 Pfund Haller auf Hallbach (halber) und Volkach (Volkach) schlägt. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Brüdern neben Hallbach und Volkach auch Schwarzach am Main (Swartzach). Da er ihnen die Stadt aber nicht übergibt, verschreibt er ihnen noch weitere 100 Gulden auf Volkach.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Johann Wolf von Karsbach (Johansen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Schuldengründen den Zehnt, den das Kloster zu Sommerach (Somerach) besitzt, mit allem Zugehörigen an Anna Wolf zu Heslach (anna wulfin zu Heslach) und Andreas Sturzel (Endressen Sturtzeln) für 800 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen.
Die Ordnung zu Zeiten von Fehden sowie Kriegen und wie das Land bestellt ist, findet sich in Liber 3 contractuum Rudolfi.