Fries verweist auf eine Quelle in Bezug auf den Konflikt des Stifts Würzburg mit den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach vor dem kaiserlichen Kammergericht wegen des Dorfes Hörblach (Hurblach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft ein Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) mit seinen Zugehörungen, nämlich 26 Morgen Weingärten, einen Bauhof, den Wald Hegenaich, Zinsen, Hühner, Leibeigene, Äcker, Wiesen etc. für 3300 Gulden von Andreas Truchsess (Truchses) und seiner Frau Anna. Laut einer Nachtragshand dieses Eintrags sind von diesem Geschäft auch Güter in Hörblach (Hurblach) und Astheim (Osthaim) betroffen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet das Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) samt seinen Zugehörungen sowie Güter in Hörblach und Astheim für 1408 Gulden an Georg von Dettelbach (Detelbach). Dieser löst dafür Bischof Gerhards Schulden bei Jente Judine (Judine) aus Basel ab.
Bischof Gerhard von Schwarzburg kauft von dem Ritter Andreas Truchsess (Andres Trichsess) Zinsen zu Hörblach (Hurblach) für das Stift.
Das Dorf Astheim (Ostheim das weiler) ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg. Dieses verkaufen der Ritter Andreas Truchsess (Endres Truchses ritter), seine Frau Anna Truchsess und deren Tochter Elisabeth Truchsess (anna vnd Eltzabeth sein Hausfraw vnd dochter) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Zudem verkaufen sie dem Bischof ein Haus, das am Kirchhof in Dettelbach (dettelbach) liegt, mehrere Zinsen in der Mark zu Hörblach (Hurblach) sowie einen Wald. Insgesamt erhalten sie hierfür 2300 Gulden.
Eintrag der Nachtragshand: Die Würzburger und Markgräfischen Räte vertragen die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) mit den Amtleuten zu Stephansberg (Steffansberg) und dem Dorf Hörblach (Hurblach). Erstens sollen die Schwarzacher und die Amtleute von Stephansberg beide den Acker bei dem Heyden holtz betreten dürfen. Zweitens dürfen die Stephansberger Hirten und Schäfer auf dem Acker bei Hörblach bis zu den 4 Grenzsteinen hüten. Der Rest ist unverständlich.